Das Kultusministerium hat die Kitas und Kitas über geplante Änderungen der Corona-Verordnung für Kitas informiert. Damit legt das Land erste Grundsätze für den Regelbetrieb im Kita-Jahr 2021/2022 fest.
Das Kultusministerium informiert die Kindertageseinrichtungen und die Kindertageseinrichtungen über geplante Änderungen in der Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) unterrichtet. Mit diesen Änderungen legt das Land erste Grundsätze für den Regelbetrieb im Kita-Jahr 2021/2022 fest. Im Einzelfall bieten die Änderungen weitere Möglichkeiten für Einrichtungen, die mit einem offenen Konzept arbeiten. Absatz 6, der ein Betriebsverbot ab einem Inzidenzwert von 165 vorsieht, wird gestrichen. Dementsprechend wird auch Absatz 7 gestrichen, der die Regelungen für die Notfallversorgung festlegt. Darüber hinaus hat das Kultusministerium den Institutionen mitgeteilt, dass das Land seine freiwillige Teilnahme an den Tests von Kindern in Kitas und in der Kita fortsetzt.
„Die Erzieherinnen, das gesamte Personal der Kitas und Kitas haben im vergangenen Kita-Jahr unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie beeindruckende Arbeit geleistet. Dafür möchte ich meinen großen Respekt und Dank aussprechen“, sagte Staatssekretärin Volker Schebesta. Bildungsminister Theresa Schopper ergänzt: „Die Teams der Kitas und Kitas haben sich in den vergangenen Monaten mit großem Engagement um die Kinder gekümmert und versucht, den Kontakt auch in Zeiten der Schließung aufrechtzuerhalten. Aufgrund der steigenden Anzahl von Impfungen hoffen wir auf ein besseres Kita-Jahr 2021/2022. „Sie betont:“ Wir Erwachsenen können auch Kindern in Kitas helfen, für die es keinen Impfstoff gibt, wenn wir uns impfen lassen. Deshalb bitte ich alle Eltern und Erzieher, die Ärmel hochzukrempeln, wenn sie es noch nicht getan haben. Damit tragen Sie in den kommenden Monaten zu einer sicheren Kita bei und helfen unseren Kleinen. „
Land erweitert finanzielle Beteiligung an Kindertests
Im April beschloss das Land, sich freiwillig an den Tests von Kindern in Kitas und Kitas zu beteiligen und dabei die lokalen Behörden und freien Organisationen zu unterstützen. Dafür hatte die Regierung bis zum 21. Mai 2021 12,6 Millionen Euro vorgesehen. Ende Juli hat das Land beschlossen, sich bis zum Beginn der Herbstferien am 29. Oktober 2021 weiter an den Kosten der Tests zu beteiligen.“ Mit Schnell- und PCR-Tests können wir nicht nur unsere Schulen, sondern auch unsere Einrichtungen im frühkindlichen Bereich sicherer machen. Die Tatsache, dass der Staat die Organisationen weiterhin freiwillig unterstützt, ermöglicht ihnen, die wichtigen regelmäßigen Tests, die in den Einrichtungen stattfinden, fortzusetzen“, sagt Staatssekretärin Schebesta.
Der freiwillige finanzielle Beitrag beinhaltet neben den Anschaffungskosten für Antigen-Testkits auch die Anschaffungskosten für PCR-Pooltests. Für die Tests, die sowohl im Ü3-Bereich (drei bis sieben Jahre) als auch im U3-Bereich (null bis drei Jahre) stattfinden, stellt das Land insgesamt rund 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die näheren Einzelheiten, insbesondere das Antragsverfahren, sind in einer Förderrichtlinie geregelt, an der das Kultusministerium derzeit arbeitet.
Mehr Optionen für Open-Concept-Anlagen
In den gemeinsamen Schutzhinweisen der Ortsverband für Jugend und Soziales, das Unfallversicherung Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt es wurde die Möglichkeit geschaffen, bis zu zwei Betriebsgruppen als Gruppe in einer Anlage mit offenem Konzept zu führen. Diese Möglichkeit wird nun in der CoronaVO Kita übernommen und für eine ungerade Gruppenanzahl in den Einrichtungen werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen. Diese können im Einzelfall verwendet werden. In Kitas mit offenem Konzept und drei Gruppen können alle drei Gruppen gruppenübergreifend spielen und arbeiten. In einer Einrichtung mit fünf Gruppen und offenem Konzept können zwei Gruppen eine Kohorte bilden und drei Gruppen eine weitere Kohorte. Die jeweilige Kohorte kann dann auch gruppenübergreifend spielen und arbeiten, wobei die Kohorten getrennt bleiben müssen.
Auch die Ausnahme in den Schutzhinweisen von der Maskenpflicht für das Fach- und Pflegepersonal im Kontakt mit den Kindern wird auf die Corona-Verordnung zur Kita übertragen. Außerdem wird die Verordnung, die die Schließung der Anlagen ab dem Inzidenzwert von 165 vorgesehen hatte, analog zur Bundesnotbremse gestrichen. Dies gilt auch für Absatz 7, der die Notfallversorgung regelt. Darüber hinaus wird das Land in der Corona-Verordnung Kita regeln, dass Veranstaltungen in Kitas und Kitas gemäß den Bestimmungen in § 8 der Corona-Verordnung, wie andere Veranstaltungen, sind erlaubt. „Uns war es wichtig, die Kitas zeitnah über geplante Änderungen zu informieren“, sagt die Staatssekretärin. Er fügt hinzu: „Aufgrund der dynamischen und teilweise unvorhersehbaren Pandemie können wir nicht ausschließen, dass wir die Regelungen der CoronaVO Kita erneut anpassen müssen. Wir würden dann die Kitas und Kitas zeitnah über Änderungen informieren. „
Kultusministerium: Allgemeine Informationen für Kitas und Kitas
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