Extremismus und Hasskriminalität bedrohen eine freie und offene Gesellschaft. Die Landesregierung geht daher weiter entschieden gegen Hass und Hetze vor. Mit der gesetzlichen Meldepflicht für soziale Netzwerke ab dem 1. Februar gibt es einen weiteren Baustein zur Verfolgung von Straftaten im Internet mit allen Konsequenzen.
„Extremismus und Hasskriminalität bedrohen unsere freie und offene Gesellschaft. Rassismus, Antisemitismus und Islamismus werden teilweise als Nährboden in sozialen Netzwerken präpariert. Was dort zu lesen ist, sind keine Kleinigkeiten, sondern schwere Verbrechen. Die Angriffe und Tiraden, die unter dem Deckmantel scheinbarer Anonymität im Internet stattfinden, vergiften und spalten unsere Gesellschaft. Als Landesregierung treten wir Hass und Hetze entschieden entgegen – online und offline. Auch die gesetzliche Meldepflicht für soziale Netzwerke ist ein wichtiger Schritt“, sagte der Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 18. Januar 2022 im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart.
Am 1. Februar 2022 tritt die gesetzliche Meldepflicht für soziale Netzwerke in Kraft Netzwerkdurchsetzungsgesetz in voller Stärke. Dienstleister sind dann dazu verpflichtet Bundeskriminalamt (BKA) Melden Sie Inhalte, die eine Straftat darstellen können, wie Hassreden, Billigung eines Verbrechens, Kinderpornografie oder Drohungen. Das BKA leitet die Verfahren dann an die Landeskriminalpolizei weiter Staatsanwälte in dem Land. Die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg sind auf diesen Wandel gut vorbereitet und mit dem aktuellen Landeshaushalt, in dessen Mittelpunkt die Justiz steht, deutlich gestärkt worden. Die effektive Strafverfolgung von Hassdelikten im Internet sei ein wichtiger Baustein in der Gesamtstrategie der Landesregierung gegen Hass und Hetze, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizminister Marion Gentges.
Der Staat muss online handeln und Straftaten mit allen Konsequenzen verfolgen
Justizministerin Marion Gentges sagte: „Hassverbrechen im Internet sind inzwischen zu einer ernsthaften Bedrohung für unsere Demokratie geworden. In den sozialen Medien sind Echokammern des Hasses entstanden. Was dort in manchen Gegenden passiert, sollte uns alle alarmieren. Nutzer verbreiten schamlos Hass, Hassreden und fiese Fake News. Sie diffamieren, beleidigen oder fördern offen Verbrechen. So herausfordernd und langwierig es auch sein mag, der Staat muss online aktiv werden und Straftaten mit allen Konsequenzen verfolgen. Die Meldepflicht ab dem 1. Februar 2022 ist ein weiterer Baustein.“
Die Justizministerin erläuterte, dass mit der Meldepflicht für die Strafverfolgungsbehörden ein in dieser Form völlig neues Instrument in Kraft trete. Zudem sind gegen einige Dienstleister, die gegen die Bundesmeldepflicht klagen, Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz anhängig. Insofern ist schwer absehbar, wie schnell und in welchem Umfang die zusätzlichen Verfahren ab dem 1. Februar 2022 zunächst die Staatsanwaltschaften des Landes erreichen werden. „Uns ist aber wichtig, dass der Staat alle möglichen Vorkehrungen getroffen hat bestmöglich vorbereitet sein“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.
Erhebliche Zunahme von Ermittlungen wegen Hassverbrechen erwartet
„Unter Berücksichtigung der in den Transparenzberichten nach dem NetzwerkDG veröffentlichten Fallzahlen und aufgrund der polizeilichen Erfahrungen der vergangenen Jahre gehen wir in Baden-Württemberg von einem Anstieg von rund 17.500 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität pro Jahr aus, “, sagte Justizminister Gentges. „Das entspricht in etwa dem gesamten Jahresaufkommen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Ich bin daher sehr dankbar, dass dieser Mehrbedarf im gerade abgeschlossenen Haushaltsgesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt wurde.“ In einer ersten Tranche wurden zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Justizhaushalt 2022 zehn neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei neue Stellen im Unterstützungsbereich geschaffen, ab dem 1. Februar 2022 werden bei den 17 Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen eingerichtet in dem Land, in dem die Bearbeitung von Ermittlungen zu Hasspostings gebündelt wird.
„Als weitere Maßnahme“, so Justizminister Gentges, „wurden bei der Staatsanwaltschaft Ansprechpartner für Hassdelikte benannt im Internet dar. Auf diese Weise sollen einheitliche Standards in der Bearbeitung von Fällen durch die Staatsanwaltschaft etabliert werden.“ Zudem werden die entsprechenden Ermittlungen künftig von der Staatsanwaltschaft gesondert statistisch erfasst.
Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hassreden“
Die Landesregierung geht ressortübergreifend entschieden gegen jede Art von Hasskriminalität und Hassreden vor. Unter anderem hat sie dies bereits getan Im September vergangenen Jahres wurde der Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hassreden“ eingesetzt. Mitglieder des Kabinettsausschusses unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl sind das Staatsministerium, das Innenministerium, das Kultusministerium, das Sozialministerium und das Justizministerium. Eine eigens eingerichtete Dienststelle im Innenministerium bündelt und koordiniert die dort anfallenden Aufgaben. Der Kabinettsausschuss ist dabei, weitere konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Hass und Hassreden zu erarbeiten. Dazu zieht er eine Bestandsaufnahme bestehender Programme und bereits umgesetzter Maßnahmen und identifiziert neue Bausteine im Kampf gegen Hass und Hassreden.
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