
Ab dem 1. März 2022 darf die Gemeinde Tamm den Namen einer Stadt führen. Die Gemeinde Tamm ist mit mehr als 12.600 Einwohnern die größte nicht städtische Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg.
„Heute hat die Landesregierung auf meine Anregung den Beschluss gefasst, der Gemeinde Tamm ab dem 1. März 2022 den Namen ‚Stadt‘ zu geben. Meine herzlichen Glückwünsche zu dieser historischen Entscheidung für Tamm gehen an die Bürgerinnen und Bürger und Bürgermeister Martin Bernhard.“ sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobel nach der Sitzung des Ministerrates.
Die Gemeinde Tamm
Nach der Gemeindeordnung kann einer Gemeinde auf Antrag die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werden, wenn sie hinsichtlich der Einwohnerzahl, der Siedlungsform und ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten „städtischen Charakter“ aufweist.
„Die Gesamtstruktur von Gemeinde Tamm bringt, was eine Stadt braucht. Die vorhandene Infrastruktur und auch die Lage zwischen Stuttgart und Heilbronn bieten gute Voraussetzungen für die weitere Aufwärtsentwicklung von Tamm. Die Gemeinde Tamm hat mehr als 12.600 Einwohner und war damit bereits die größte nichtstädtische Gemeinde der Landkreis Ludwigsburg. In der neuen Innenstadt rund um das Rathaus befinden sich das Gemeindehaus, diverse Geschäfte, der Bahnhof, die Apotheke, Arztpraxen, Bankfilialen, die Post und das Polizeirevier. Mit der baulichen Erschließung südlich des Rathauses und der Erschließung eines öffentlichen Gartens nördlich des Bahnhofs wird die neue Innenstadt in den kommenden Jahren städtebaulich und in der Naherholung weiter gestärkt. Die moderne Realschule mit mehr als 450 Schülern sowie zwei Grundschulen und acht Kindergärten sorgen für sehr gute Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Das Erholungs-, Sport- und Freizeitangebot ist von überdurchschnittlicher Qualität. Bei Industrie- und Gewerbebetrieben ist Tamm mit fünf Industrie- und Gewerbegebieten mit überwiegend mittelständischen Unternehmen gut aufgestellt und damit auch ein wichtiger Standort für viele Arbeitsplätze“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Das macht eine Stadt aus
Für die Entscheidung, ob eine Gemeinde „städtischen Charakter“ hat, sind insbesondere folgende Punkte ausschlaggebend:
- Die Stadt hat mindestens 10.000 Einwohner, von denen sich die meisten in einem im Wesentlichen geschlossenen Siedlungsgebiet befinden müssen.
- Städtischer Charakter erfordert auch ausreichend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünflächen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, angemessene medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in mindestens einem Teil der sich als Zentrum herausbildenden Gemeinde.
- Industrie- und Gewerbebetriebe sind in nennenswerter Zahl und Größe vorhanden.
- Die Gemeinde hat Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf Verkehrsbedingungen und die Entwicklung neuer Bau-, Industrie- und Gewerbeflächen.
- Die Gemeinde muss in der Regel Mittelpunkt ihres Verwaltungsgebietes sein, was bedeutet, dass sie eine bestimmte zentrale örtliche Funktion für die umliegenden Gemeinden erfüllen muss, beispielsweise im Bereich der Schulen oder der medizinischen Versorgung.
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Inspiriert von Landesregierung BW