Das Land hält an seiner bewährten Jazzförderung fest und fördert auch 2022 professionelle baden-württembergische Jazzmusiker bei Konzerten im In- und Ausland. Auch Jazzfestivals können ein Stipendium erhalten. Dafür stellt das Land 345.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen müssen bis 31.01.2022 eingereicht werden.
„Das kulturelle Leben hat sich stark verändert; lange stand es fast still. Und doch arbeiteten Veranstalter und Musiker an Ideen – was oft nicht sichtbar oder hörbar war. Durch die erneute Ausschreibung der bewährten Förderprogramme möchten wir die Jazzszene in ihren Aktivitäten unterstützen“, so Staatssekretär für Kunst Petra Olschowski. „Jazz in Baden-Württemberg ist modern und traditionsreich, strahlt international aus und ist regional vernetzt – und damit ein sehr wichtiger Teil der Landeskultur.“
Die Aufführungsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg ist eine Künstlerförderung zur Erhöhung des Künstlerhonorars. Bewerbungen müssen bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden an Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Finanzielle Unterstützung erhalten Solisten ebenso wie Jazzensembles. Die Jazz Association bearbeitet die Anträge im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Auch Leistungsförderung im Ausland ist möglich
Bei der Aufführungsförderung außerhalb Baden-Württembergs haben professionelle baden-württembergische Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss für die Reise- und Übernachtungskosten zu beantragen, die im Zusammenhang mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland entstehen. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 bei der Jazz Association eingereicht werden. Diese Anträge werden von der Jazz Association im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bearbeitet.
Förderung für Jazzfestivals: Hier besteht die Möglichkeit, eine Festivalförderung von bis zu 8.000 Euro pro Festival zu beantragen, sofern Jazzmusiker aus Baden-Württemberg im Programm vertreten sind. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingereicht werden.
Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst abrufbar.
.
Inspiriert von Landesregierung BW