Mit dem Innovationsprogramm Pflege 2022 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration weitere 19 Projekte mit rund 6,2 Millionen Euro zum Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege.
80 Prozent der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden zu Hause gepflegt, rund 70 Prozent davon ausschließlich durch ihre Angehörigen. Zur Entlastung gibt es Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Mit dem Pflege des Innovationsprogramms 2022 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration weitere 19 Projekte mit rund 6,2 Millionen Euro zum Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Die bietet einen detaillierten Überblick Projektliste der diesjährigen Förderrunde (PDF).
„Uns ist es wichtig, die Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln. Ich freue mich sehr, den Startschuss für die erste Runde dieser Förderrunde im Jahr 2022 geben zu können“, sagte die Sozialministerin Mann Luca am Mittwoch, 22. Juni 2022 in Stuttgart bei der Vorstellung der Projekte. Gefördert werden sechs Tagespflegeeinrichtungen mit 84 Plätzen und eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 15 Plätzen sowie zwölf Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. „Wir haben ein ordentliches Paket von rund 6,2 Millionen Euro geschnürt“, sagte der Minister. Lucha zeigte sich zuversichtlich, dass im Laufe des Jahres weitere Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden könnten.
„Wir sind begeistert von den vielfältigen und hervorragenden Projektanträgen, die uns erreicht haben. Damit haben wir einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege getan. Ich freue mich über die positiven Veränderungen, die dadurch ausgelöst werden, und wünsche allen Projekten viel Erfolg“, so Sozialministerin Lucha.
Innovative Kurzzeitpflegeprojekte in Baden-Württemberg
Zum Beispiel das Projekt der Vinzenz von Paul gGmbH zum Thema „Sektorenübergreifende Kurzzeitpflege mit integriertem Versorgungs- und Fallmanagement“. Diese sieht vor, dass ein Krankenhaus und eine Einzelstation der Kurzzeitpflege bei der Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zusammenarbeiten, um pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Potenzial verspricht auch die Anwendung der Evangelischen Altenhilfe St. Georgen mit ihrem innovativen Modell der wohnungsähnlichen Kurzzeitpflege. Hervorzuheben ist auch der Antrag des Landratsamtes Böblingen auf eine alternative Kurzzeitunterkunft für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ein Maß an Betreuung in Pflegefamilien. „Besonders freut mich, dass ein Projektantrag, der sich an pflegebedürftige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen richtet, bewilligt werden konnte“, sagte die Ministerin.
Inspiriert von Landesregierung BW