Das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz unterstützt Gemeinden, die mit blühenden Gebieten und Biodiversitätspfaden einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und zur Sensibilisierung für Biodiversität im Staat leisten. Bewerbungsschluss für die Finanzierung von Biodiversitätspfaden ist der 28. Februar 2021.
„Das neue Jahr hat begonnen und es wird nicht lange dauern, bis der Frühling kommt und Maßnahmen zum Wohle der biologischen Vielfalt wieder eingeleitet werden können. Wir möchten alle Gemeinden des Landes ermutigen, einen Beitrag zur Biodiversität in Baden-Württemberg zu leisten und sich mit ihren Projekten aktiv für Biodiversitätspfade in den neuen Fördergebieten für Blütegebiete und Biodiversitätspfade zu bewerben „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucher Schutz, Peter Hauk.
Ziel des Förderprogramms ist es, die für Baden-Württemberg wichtige Kulturlandschaft zu erhalten und zu erhalten und gleichzeitig zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Darüber hinaus soll das Förderprogramm das Umweltbewusstsein der Bevölkerung fördern. Durch die Schaffung von Biodiversitätspfaden in den Gemeinden können die Bürger die Biodiversität in ihrer Gemeinde aktiv erleben. Informationstafeln und interaktive Elemente an Stationen entlang des Biodiversitätspfades erweitern das Wissen über unsere lokale Flora und Fauna und laden Sie zur Teilnahme ein. Begleitende Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt flankieren die Wanderwege.
Stärkung des Bewusstseins für die biologische Vielfalt
Das Förderprogramm unterstützt auch das Biotopnetzwerk, das landesweite Biotopnetzwerk und die Umsetzung des allgemeinen Wildnisroutenplans. „Durch die Umsetzung der Maßnahmen des Förderprogramms und seiner vielfältigen Vorteile leisten die Kommunen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und zur Stärkung der biologischen Vielfalt und setzen sich für ihre unmittelbare Umgebung ein“, sagte der Minister. Das Förderverfahren richtet sich ausschließlich an Kommunen. Anträge für Biodiversitätspfade können noch bis zum 28. Februar 2021 eingereicht werden. Darüber hinaus können Mittel für die Schaffung von Blütenflächen auch über das Förderprogramm beantragt werden. Die Bewerbungsfrist für Blütenflächen endet erst am 30. Juni 2021.
Für die Biodiversitätspfade sind Mittel in Höhe von 55.000 Euro vorgesehen. Pro Stadt und Landkreis kann in der Regel nur ein Biodiversitätspfad finanziert werden. Sollten sich die Kommunen zu einem gemeinsamen Projekt zusammenschließen, wird dies ausdrücklich begrüßt. Bei blühenden Flächen werden je nach Verfügbarkeit feste Mittel für jede geschaffene Fläche festgelegt. „Die Gemeinden sind herzlich eingeladen, ihr Gemeindegebiet zum Blühen zu bringen und ansprechende, interaktive und lehrreiche Wege zur biologischen Vielfalt zu entwerfen, um die biologische Vielfalt in ihrer unmittelbaren Umgebung zu stärken. Wir können dem Artenverlust nur entgegenwirken, wenn wir zusammenarbeiten. Je mehr Kommunen sich beteiligen, desto mehr können wir erreichen “, betonte der Minister.
Förderung von Biodiversitätspfaden
- Biodiversitätspfade müssen eine Länge von mindestens zwei und maximal acht Kilometern haben und mindestens vier und nicht mehr als 16 Stationen mit Anzeige- oder Informationstafeln oder interaktiven Elementen haben.
- An den Stationen müssen Anzeige- und Informationstafeln oder interaktive Elemente installiert werden, die geeignet sind, fundierte Informationen über einheimische Arten und Lebensräume sowie Möglichkeiten zu deren Erhaltung und Förderung zu vermitteln.
- Biodiversitätspfade müssen auch die Biodiversitätsmaßnahmen erhöhen, wie die Schaffung von mehrjährigem Brachland, die Schaffung von mehrjährigen Blütenflächen und Blumenstreifen auf Ackerland, eine umfassende Grünlandbewirtschaftung und die Schaffung alter Grasstreifen auf Grünlandflächen oder andere technisch geeignete Maßnahmen, wie z als das Pflanzen von Unkraut – Kanten entlang äußerer oder innerer Waldränder.
- Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Schaffung der dazugehörigen Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität sollten der nationale Biotopnetzplan, bestehende Biotopnetzpläne und der allgemeine Wildnispfadplan berücksichtigt werden.
- Die einmalige Förderquote für jeden Biodiversitätspfad beträgt 55.000 Euro.
- Pro Stadt und Bezirk ist maximal ein Biodiversitätspfad zu finanzieren.
Förderung von Blütenflächen
Die Blütenflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) haben. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-) Blütenflächen mit einer Mindestflächengröße von jeweils 0,1 ha bestehen. Folgende Arten von Maßnahmen werden finanziert:
1. Einrichtung mehrjähriger Blütenflächen und Blütenstreifen auf Ackerland unter folgenden technischen Anforderungen:
- Verwendung von lokalem und ortsspezifischem Saatgut,
- Verzicht auf die Nutzung des Gebiets,
- keine Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden,
- Mindestlebensdauer fünf Jahre.
2. Umfassende Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen unter folgenden technischen Anforderungen:
- maximal zweistufiges Mähen mit Entfernung,
- keine Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden,
- Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensivem Anbau unter folgenden technischen Anforderungen:
- Wertschätzung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem regionalem Saatgut, regionaler Heudrossel oder durch Übertragung von Stecklingen,
- extensiver Anbau,
- Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
4. Pflanzen alter Grasstreifen oder Inseln auf Dauergrünland unter folgenden technischen Anforderungen:
- Etablierung alter Grasstreifen oder Inseln, die länger oder länger als ein Jahr alt sind, auf mindestens fünf Prozent und maximal 20 Prozent der permanenten Grünlandfläche
- keine Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln,
- Streifen oder Inseln mindestens fünf Meter breit,
- Mindestlebensdauer fünf Jahre.
Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenrückgangs hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt im Land durch verschiedene Maßnahmen zu fördern. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und die Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierschutz (FAKT) wichtige Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. Mit dem Förderprogramm für Blütengebiete und Biodiversitätspfade sollen nun auch kommunale Gebiete zur Stärkung der Biodiversität und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften genutzt werden.
Die zugrunde liegende Verwaltungsverordnung (VwV-Förderung von Blütengebieten und Biodiversitätspfaden) wurde am 28. Oktober 2020 angekündigt.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung
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Inspiriert von Landesregierung BW