Die Landesregierung hat ihr Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen der Zivilgesellschaft erweitert. Sie können weitere fünf Monate finanzielle Unterstützung beantragen.
Gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen der Zivilgesellschaft können weitere fünf Monate finanzielle Unterstützung beantragen. Das Kabinett hat beschlossen, die Unterstützung am Dienstag, dem 3. November 2020, zu verlängern. Die Hilfe der Landesregierung richtet sich an Organisationen, die von der Bundesregierung unterstützt werden Corona-Krise sind unverschuldet in Not, haben keine andere finanzielle Unterstützung erhalten und sind in der Verantwortung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Integration.
„Die erste Welle der Koronapandemie hat bereits gezeigt, dass wir uns auf die vielen Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft in Baden-Württemberg und auf Freiwilligenarbeit verlassen können“, sagte der Minister für soziale Angelegenheiten und Integration Manne Lucha. „Die meisten Clubs und Organisationen konnten sich bisher finanziell über Wasser halten. Wir wollen sie jetzt jedoch nicht im Stich lassen, und deshalb haben wir das Nützlichkeit verlängert. Die wertvolle Arbeit von Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft darf auch nach der zweiten Welle nicht abbrechen. „“
Bis zu 12.000 Euro für Vereine und Organisationen
Die Unterstützung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Mittel sollen unvermeidliche Fixkosten bei Einnahmen decken, die seit dem 11. März 2020 verloren gegangen sind (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen).
Gemeinnützige Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Integration (z. B. Nachbarschaftshilfe, offene Hilfe, Tischverbände, Selbsthilfeverbände, Pflegeverbände, Häuser mit mehreren Generationen, Verbände und unabhängige Organisationen für Kinder) Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Einwandererverbände und -organisationen, die hauptsächlich Integrationsarbeit leisten, oder solche im Bereich der Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang oder werden berücksichtigt.
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