Wirtschaft

Land erlaubt weiterhin Click & Collect-Abholangebote im Einzelhandel

Baden-Württemberg erlaubt im Rahmen der Landesverordnung Corona weiterhin Abholangebote im Einzelhandel. Dies bedeutet, dass der Staat nicht von den geplanten Regeln der „Bundesnotbremse“ abweicht.

Für die weitere Autorisierung von Abholangeboten (Click & Collect) in der Corona-Regulierung des Landes sagte der Leiter des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Integration, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Sonntag, 18. April, mit:

„Im Rahmen der Abteilungskoordination und nach einer intensiven rechtlichen Überprüfung hat sich die Landesregierung einvernehmlich darauf geeinigt, auch bei einer dreitägigen Inzidenz von über 100 weiterhin sogenannte Click-Collect-Angebote zuzulassen. Aus unserer Sicht ist der vorliegende Entwurf und die Überlegungen zu einer „Notbremse“ nach Bundesgesetz zeigen, dass die Bundesregierung auch weiterhin Click & Collect zulassen und nur die Öffnung für den Kundenverkehr verboten sehen möchte. Es ist nicht die Rede davon, dort Sammelstellen zu schließen. Insofern weicht der Staat bei den Regeln für den Einzelhandel nicht vom Bundesgesetzentwurf ab, im Gegenteil: Die Entscheidung ist konsequent und unterstützt auch die Tatsache, dass wir die Regelungen der Bundesnotbremse vorwegnehmen wollen für Baden-Württemberg ab morgen Handel. „

Kontaktarmer Warenausgang innerhalb eines festgelegten Zeitfensters

In § 13a Abs. 3 Satz 4 der Corona-Verordnung, der am 19. April in Kraft tritt, heißt es: „Bei der Aufstellung von Abholangeboten müssen die Betreiber die Warenausgabe im Rahmen ihres Zeitrahmens innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens organisieren Hygienekonzepte, insbesondere mit wenig Kontakt. „

Das heißt: Click & Collect ist ein Abholangebot im Einzelhandel, bei dem der Kauf im Voraus ohne physischen Kontakt und ohne Bewertung der Waren erfolgen muss. Es darf also keine Kaufanreize geben, zum Beispiel durch vorheriges Betrachten und Auswählen der Waren im Geschäft. Die Lieferung der Ware muss dann berührungslos oder zumindest mit geringem Kontakt innerhalb eines für den jeweiligen Kunden festgelegten Zeitfensters erfolgen, so dass Begegnungen zwischen den Kunden weitgehend ausgeschlossen sind. Mit einem geeigneten Hygienekonzept sind Versammlungen von Personen vor oder in den Verkaufsstellen zu vermeiden.

Siehe auch  Das Klimaschutz-Plus-Förderprogramm wird fortgesetzt

Aktuelle Koronaregulierung des Landes Baden-Württemberg

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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