
Aufgrund der Koronapandemie erhöhte das Kunstministerium die staatlichen Mittel für den Kauf von Kunst und erwarb verschiedene Werke von insgesamt 46 zeitgenössischen Künstlern. Ziel ist es, Künstler zu fördern, die Sammlungen zu bereichern und die Kunst in ländlichen Gebieten zu stärken.
In Anbetracht der finanziellen Verluste, die freiberufliche bildende Künstler durch die Corona-Pandemie Das Kunstministerium hat die Anschaffungskosten für die Kunstsammlung des Ministeriums auf 200.000 Euro verdoppelt. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines Sonderprogramms 100.000 Euro für Kunstkäufe für nichtstaatliche Museen vergeben. Die beiden staatlichen Kunstakademien können in diesem Jahr ebenfalls 80.000 Euro und damit 60.000 Euro mehr verwenden, um Werke ihrer Absolventen für ihre eigenen Sammlungen zu kaufen. Das sind 260.000 Euro mehr als im Vorjahr.
„Die Künstler und Galerien leiden besonders unter den Auswirkungen der Koronapandemie. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Aufstockung der staatlichen Mittel in diesem Jahr eine größere Gruppe erreichen und in dieser Ausnahmesituation Unterstützung leisten können “, sagte der Staatssekretär Petra Olschowski. Die Akquisitionspolitik des Staates zielt darauf ab, Künstler zu fördern, Sammlungen zu bereichern und Kunst in ländlichen Gebieten zu stärken.
Das Kunstministerium hat im Rahmen dieser Akquisitionskampagne verschiedene Werke von insgesamt 46 zeitgenössischen Künstlern erworben. Davon befinden sich 32 zeitgenössische Gegenstände in der Sammlung des Landes Baden-Württemberg. 14 Kunstwerke sind dauerhaft an verschiedene Nichtregierungsmuseen ausgeliehen, die dem Ministerium Kaufvorschläge für 2020 vorlegen konnten. Eine unabhängige Jury entschied über die Käufe.
Käufe für nichtstaatliche Museen
Für die Dauerausstellungen folgender nichtstaatlicher Museen wurden Werke folgender Künstler erworben:
Stadtgalerie Backnang: Anna Ingerfurth
Stadtgalerie „Fähre“ Bad Saulgau: Martina Geist
Hans-Thoma-Kunstmuseum Bernau: Thomas Putze
Stadtgalerie Böblingen: Anna Huxel
Stadtgalerie Ehingen: Uwe Ernst
Museum für Neue Kunst Freiburg: Lidong Zhao
Hohenkarpfen Art Foundation: Reinhold Adt
Museum und Galerie in der Region Kressbronn: Beatrix Giebel
Mannheimer Kunstmuseum: Barbara Hindahl
Stadtgalerie Fruchthalle Rastatt: Gerhard Neumeier
Kunstmuseum Reutlingen: Eckart Hahn
Singende Kunstmuseum: Jürgen Paltag
Stuttgarter Kunstmuseum: Frank Ahlgrimm
Stadtgalerie Tuttlingen: Daniel Beerstecher
Der Kaufprozess
Im Erwerbsprozess für die staatliche Kunstsammlung wurden die Künstler zunächst von einem Komitee nominiert, das berechtigt war, in einem zweistufigen Verfahren Vorschläge zu unterbreiten. Darunter waren insgesamt 16 Vertreter des Kunstsektors aus allen vier Verwaltungsbezirken. In diesem Jahr wurden auch Galeristen hinzugezogen, um die Anzahl der Nominierungen zu erhöhen. In einem zweiten Schritt traf die Jury aus unabhängigen Kunstexperten die endgültige Auswahl aus den Nominierungen. Eine direkte Bewerbung für Künstler war nicht möglich.
Gleichzeitig konnten die nichtstaatlichen Kunstmuseen die nutzen Staatsbüro für Museumspflege mit einem Kaufvorschlag bewerben. Werke lebender Künstler aus Baden-Württemberg werden mit jeweils maximal 10.000 Euro gefördert. Der Kauf steht den Museen dann als Dauerleihgabe für ihre Sammlung zur Verfügung.
Die Sammlung des Landes
Die Sammlung des Kunstministeriums umfasst mittlerweile rund 3.000 Gemälde, Zeichnungen, Fotografien und Skulpturen. Insbesondere werden Werke junger Künstler (Stipendiaten und Absolventen der staatlichen Akademien und Kunsthochschulen) sowie etablierte Positionen in der zeitgenössischen Kunst mit regionalem Schwerpunkt erworben. Es werden nur Werke lebender Künstler berücksichtigt. Das einzige Bewertungskriterium ist die künstlerische Qualität. Sowohl das Nominierungskomitee als auch die Expertenjury haben Mitglieder, die sich jedes Jahr ändern. Die Arbeiten sollen unter anderem die höchsten staatlichen Behörden und Landesvertretungen in Berlin und Brüssel ausstatten.
Die staatlichen Museen mit zeitgenössischen Sammlungen sowie die beiden Kunstakademien in Stuttgart und Karlsruhe haben ihre eigenen Einkaufsbudgets. Um das Prinzip der dezentralen Finanzierung der bildenden Kunst zu gewährleisten, verfügen die Regionalräte auch über eigene Mittel zum Erwerb zeitgenössischer Kunst im Zusammenhang mit Baden-Württemberg. Darüber hinaus unterstützt der Staat die nichtstaatlichen Museen durch die dauerhafte Ausleihe von Kunstwerken und durch die ergänzende Finanzierung von Restaurierungsmaßnahmen für Kunstwerke.
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Inspiriert von Landesregierung BW