Der Staat unterstützt Verbraucher von pflanzlichen Arzneimitteln mit einer Initiative des Bundesrates. Gesundheitsbezogene Informationen zu den Produkten sollten zugunsten eines fairen Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsakteuren in Europa zuverlässiger gemacht werden.
Das Wirtschaftsministerium setzt sich zusammen mit dem Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz im Bundesrat dafür ein, dass die Verordnung der Europäischen Union (EU) über gesundheitsbezogene Angaben (Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben) künftig auch für pflanzliche Stoffe gilt. Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Substanzen, die gesundheitsbezogene Angaben zu ihren Produkten machen, müssten daher die Wirksamkeit der Substanzen wissenschaftlich nachweisen.
Pflanzliche Arzneimittel mit Wettbewerbsnachteilen
Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln haben derzeit erhebliche Wettbewerbsnachteile, da sie als Pharmahersteller komplexe und kostspielige Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, um die Wirksamkeit ihrer Arzneimittel nachzuweisen. Im Gegensatz dazu können Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln die gleichen gesundheitlichen Auswirkungen versprechen, ohne dass dies wissenschaftlich belegt ist. Diese Produkte können daher günstiger angeboten werden.
„Mit der Initiative des Bundesrates wollen wir sicherstellen, dass die gesundheitsbezogenen Informationen zu den Produkten zuverlässig sind – zugunsten eines fairen Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsakteuren in Europa“, sagte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Der zeitaufwändige und kostspielige Zulassungsweg muss sich für unsere zahlreichen Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln in Baden-Württemberg lohnen. Daher dürfen diese Produkte nicht im Wettbewerb mit Produkten stehen, die auch Heilungsversprechen machen, die von den Verbrauchern kaum unterschieden werden können. Unternehmen brauchen dringend Planung und Rechtssicherheit. „“
Peter HaukDer Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz sagte: „Es kann nicht sein, dass Nahrungsergänzungsmittel mit unfairen und irreführenden Aussagen beworben werden, insbesondere im Internet, und dass dies bei den Verbrauchern falsche Erwartungen hervorruft. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und haben keine medizinische Wirkung. Bereits 2006 hat die EU die so genannte Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben erlassen, um diese Verbreitung unbegründeter gesundheitsbezogener Angaben zu beenden. Aber seit mehr als zehn Jahren werden unzählige Anwendungen für pflanzliche Substanzen, die sogenannten Botanicals, ausgesetzt. Dies ist eine äußerst unbefriedigende Situation für die Verbraucher.
Hauptstandort für pflanzliche Arzneimittel in Europa
„Wir arbeiten daher daran, dass die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit endgültig anweist, die Prüfung der ausstehenden Anträge fortzusetzen und abzuschließen. Nur wenn die Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben auch pflanzliche Stoffe enthält, besteht EU-weit einheitliche Rechtssicherheit für diesen Bereich “, betonten Hoffmeister-Kraut und Hauk.
Nach der EU-Verordnung sind Gesundheitsversprechen nur zulässig, wenn die Wirkung der Inhaltsstoffe auch wissenschaftlich bestätigt wurde. Damit die Verordnung in allen Bereichen wirksam wird, muss die EU-Kommission die Stoffe entsprechend bewerten. Diese gesetzlich vorgeschriebene Auswertung gesundheitsbezogener Informationen, die seit Jahren offengelegt wird, soll mit der Initiative des Bundesrates erreicht werden.
Deutschland und insbesondere Baden-Württemberg ist einer der Hauptstandorte für die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel in Europa. Für Unternehmen ist es wichtig, dass ihre Produkte das komplexe Zulassungsverfahren für pflanzliche Arzneimittel durchlaufen haben, damit dem Verbraucher nur gesundheitsbezogene Angaben mit tatsächlichem Wirksamkeitsnachweis vorgelegt werden können.
Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben
Für den Verbraucher sollte die Health Claims Regulation (HCR) ein hohes Maß an Schutz vor falschen gesundheitsbezogenen Angaben gewährleisten und die Produktauswahl erleichtern. Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers in Brüssel sollten bei seinem Inkrafttreten im Jahr 2007 europaweit nur genehmigte gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden. Die Zulassung erfolgt erst nach einer wissenschaftlichen Bewertung auf höchstem Niveau.
Der HCR wurde und wird von den Herstellern pflanzlicher Arzneimittel und ihren repräsentativen Verbänden sowie den Verbraucherschutzverbänden des Landes allgemein sehr begrüßt, um einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen in Europa zu gewährleisten. Die bisher von der EU-Kommission genehmigte Liste enthält 222 gesundheitsbezogene Angaben. Weitere 1.600 Einträge in der konsolidierten Liste der eingegangenen Anträge wurden schließlich bewertet und abgelehnt. Für alle anderen beantragten Werbeaussagen (rund 2.200, die meisten davon für Pflanzen) hat die EU-Kommission die für die Umsetzung des HCR erforderliche Bewertung seit 2010 ausgesetzt. Dies bedeutet, dass diese Informationen derzeit noch ungeprüft verwendet werden können, solange sie verwendet werden wird im Einzelfall nicht als irreführend beurteilt.
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