Bürgerbeteiligung

Kommunalwahlordnung unterliegt Änderungen

Neue Kommunalwahlordnung schützt Kandidaten vor Hass und Hetze

Mit der Einführung einer neuen Kommunalwahlordnung erhält das Land Baden-Württemberg einen verbesserten Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen. Ziel ist es, sie vor Hass und Hetze zu bewahren und physische sowie psychische Gewalt gegen sie einzudämmen.

Immer wieder kommt es vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger beleidigt, bedroht oder sogar angegriffen werden. Die Landesregierung sieht hier akuten Handlungsbedarf und möchte entschieden gegen diese Art von Übergriffen vorgehen. Hass und Hetze haben in der Gesellschaft keinen Platz, betont die Regierung. Besonders wichtig ist es ihr, diejenigen zu schützen, die sich mit großem Einsatz für die Gesellschaft einsetzen, wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert und unterstützt die Werte des Landes.

Innenminister Thomas Strobl erläuterte anlässlich des Inkrafttretens der Änderung, dass die Kommunalwahlordnung dahingehend angepasst wurde, dass die Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber nun besser geschützt werden. Insbesondere möchte man sie vor Hass, Hetze und Übergriffen an ihrer Wohnung oder auf dem Weg von und zu ihrer Wohnung schützen.

Ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels ist die Änderung der Wahlbekanntmachungen und Stimmzettel. Zukünftig wird auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten verzichtet. Stattdessen wird bei Bürgermeisterwahlen nur noch der Wohnort angegeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen wird zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein wichtiges Entscheidungskriterium sein kann. In Ausnahmefällen kann von der Angabe eines Ortsteils abgesehen werden, insbesondere in kleineren Gemeinden und Ortschaften, in denen eine sinnvolle innerörtliche Abgrenzung nicht möglich ist. Für Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart in Wahlkreisen, die nur aus einer Gemeinde bestehen, wird ebenfalls nur der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber angegeben. Bei Wahlkreisen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, entfällt die Angabe von Ortsteilen.

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Die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung wurde von Innenminister Thomas Strobl unterzeichnet. Sie wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Aktuelle Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Im Jahr 2019 wurden 24 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg registriert, darunter zwei Gewaltstraftaten. Im Jahr 2020 stieg die Anzahl auf 173 Fälle, inklusive einer Gewaltstraftat. Im Jahr 2021 wurden 151 Fälle gemeldet, davon zwei Gewaltstraftaten, und im Jahr 2022 waren es 100 Fälle, einschließlich einer Gewaltstraftat.

Neben dem verbesserten Schutz vor Hass, Hetze und Übergriffen treten am 1. August 2023 weitere Änderungen in Kraft. Dazu gehört unter anderem eine detaillierte Regelung des Wahl- und Stimmrechts für wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben. Des Weiteren wird die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen eingeführt und der Einreichungsschluss für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen um zwei Wochen vorverlegt.

Die neue Kommunalwahlordnung trägt somit maßgeblich dazu bei, den Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen zu verbessern und Hass und Hetze in der Gesellschaft einzudämmen. Gerade Personen, die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren, verdienen einen besonderen Schutz, um ihre wichtige Arbeit fortsetzen zu können. Baden-Württemberg setzt sich aktiv für ein friedliches Zusammenleben und ein respektvolles Miteinander aller Menschen im Land ein.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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