
Der Staat vergibt Projektstipendien an freiberufliche Künstler. Ziel ist es, diejenigen zu unterstützen, die in der Kultur arbeiten, damit sie ihre Arbeit fortsetzen und mit Blick auf die Zukunft weiterentwickeln können. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Ab dem 31. März 2021 können freiberufliche, professionelle Künstler aller Disziplinen beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein Projektstipendium beantragen. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von jeweils 3.500 Euro dotiert und sollen die künstlerische Praxis in der aktuellen Koronapandemie fördern. „Gerade jetzt, wenn wir dringend Kunst und Kultur brauchen, um unsere persönliche innere Krise, aber auch die soziale Krise zu bewältigen, ist das kulturelle Leben aufgrund der Pandemie weiterhin stark eingeschränkt. Wir arbeiten mit aller Kraft daran, unsere reiche Kulturlandschaft in Baden-Württemberg durch diese schwierige Zeit zu bringen. Mit unserem Stipendienprogramm unterstützen wir Künstler finanziell und würdigen ihre Arbeit in dieser schwierigen Phase “, sagte Kunstminister Theresia Bauer.
Open-Sektor-Projektzuschüsse
Mit den sektoralen Projektstipendien können bereits begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Projekte konzipiert oder neue Präsentationsformate entwickelt werden. Für das Programm stehen im Jahr 2021 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Neben beruflich tätigen Künstlern mit Hauptsitz in Baden-Württemberg können sich auch junge Absolventen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten und Akademien bewerben. Für eine Bewerbung ist ein Nachweis über eine künstlerische Vollzeitbeschäftigung erforderlich. Der Nachweis kann durch die Mitgliedschaft im Sozialfonds der Künstler oder durch die Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband oder einer Verwertungsgesellschaft oder durch regelmäßige berufliche künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren erbracht werden.
Bewerbungen über Online-Portal
Bewerbungen sind exklusiv online möglich. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen aktiviert und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Während der vierwöchigen Bewerbungsfrist werden offene Beratungstermine auch über eine Online-Konferenz angeboten:
- Donnerstag, 8. April um 15 Uhr
- Mittwoch, 14. April um 15 Uhr
- Donnerstag, 22. April um 16 Uhr
Es ist nicht erforderlich, sich für die Online-Beratungskonferenzen anzumelden. An den Beratungstagen an dieser Stelle Ein Link zum Einwählen wird bereitgestellt.
.
Inspiriert von Landesregierung BW