![Informationen zum Schulbetrieb nach der Osterpause](/wp-content/uploads/Informationen-zum-Schulbetrieb-nach-der-Osterpause.jpg)
Das Kulturministerium hat die staatlichen Schulen über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. In der Woche vom 12. bis 16. April wird es kein persönliches Lernen geben, sondern nur Fernunterricht. Ab dem 19. April sollen die Schulen auf Wechselbetriebe umstellen.
Das Kulturministerium informierte die Schulen in Baden-Württemberg am 1. April 2021 über den Schulbetrieb nach den Osterferien (PDF). In der Woche vom 12. bis 16. April wird in den Schulen kein persönlicher Unterricht stattfinden, sondern nur Fernunterricht. Für Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern absolut pflegebedürftig sind, wird eine Notfallversorgung eingerichtet. Ab dem 19. April ist für alle Klassen eine Rückkehr zum Wechselbetrieb geplant, sofern dies der Fall ist Infektionsprozess erlaubt. Diese Entscheidung ist das Ergebnis von Dialogrunden mit zahlreichen Lehrerverbänden und Gewerkschaften, den Schulberatungsgremien (Beirat der staatlichen Schule, Staatlicher Studentenbeirat, Staatlicher Elternrat), Schulleiter sowie Vertreter von Eltern und Schülern am vergangenen Montag und Gründonnerstag, die vom Staatsministerium initiiert und geleitet wurden. Das Kulturministerium wird die Schulen zu gegebener Zeit erneut über den Schulbetrieb ab dem 19. April informieren.
„Es war mir wichtig, dass Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler vor Ostern Klarheit darüber haben, wie es nach den Ferien weitergehen wird“, sagt die Ministerin für Bildung und Kultur, Dr. Susanne Eisenmann. Darüber hinaus besteht für alle Schularten keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Wenn die Schüler jedoch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie die Schulpflicht über Fernunterricht abschließen.
Ausnahmen für Prüfungsklassen und SBBZ
Es gibt Ausnahmen von der Regel für Fernunterricht in der Woche nach der Osterpause für die Prüfungsklassen und für die Bildungs- und Beratungszentren für besondere Bedürfnisse (SBBZ) mit Schwerpunkt auf geistiger Entwicklung sowie körperlicher und motorischer Entwicklung. Für die Studenten, die im Begriff sind, ihre Abschlussprüfungen abzulegen, gelten weiterhin die vorherigen Anforderungen. Die Abschlussklassen bleiben im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht, wobei die Schulen nach wie vor über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können.
Aufgrund der besonderen Situation bleiben die SBBZ mit besonderem Schwerpunkt auf geistiger, körperlicher und motorischer Entwicklung, die Schulkindergärten mit den entsprechenden besonderen Bedürfnissen und andere SBBZ mit den oben genannten Kursen offen. Sie können den Schulbetrieb unter Einhaltung der Hygieneanforderungen fortsetzen und abwechselnd Unterricht anbieten, wenn dies zur Einhaltung des Mindestabstands erforderlich ist.
Teststrategie der Landesregierung für Präsenzoperationen
Das nach den Osterferien zur Verfügung gestellte Testangebot kann ab dem 12. April zunächst freiwillig von den an der persönlichen Operation und Notfallversorgung Beteiligten genutzt werden. Ab dem 19. April sind Tests obligatorisch und eine Zugangsvoraussetzung für den persönlichen Unterricht und die Notfallversorgung. Die Schulen erhalten weitere Informationen zu obligatorischen Tests und zur Durchführung der Tests, sobald die Landesregierung eine endgültige Entscheidung über den entsprechenden Kabinettsvorschlag getroffen hat.
„Ich möchte allen am Schulleben Beteiligten, allen Schulverwaltern, Lehrern, allen Eltern und Schülern für ihre Geduld und ihre Teilnahme an dieser schwierigen Pandemiesituation danken. Ich wünsche allen ein frohes und erholsames Osterfest “, sagte Bildungsminister Eisenmann.
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Inspiriert von Landesregierung BW