
Das Verkehrsministerium hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass ein erheblicher Bedarf an Ausbau und Erneuerung des Schienennetzes besteht. Weitere 20 Maßnahmen werden für das Bundesprogramm vorgeschlagen. Der Staat unterstützt nachdrücklich die Initiative zur Verbesserung des Schienenverkehrs.
Das Land Baden-Württemberg hat der Bundesregierung weitere 20 Projekte zur Aufnahme in die EU zur Verfügung gestellt Bundesprogramm des Stadtverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) empfohlen. Mit diesem Programm fördert die Bundesregierung Renovierungs- und Erweiterungsprojekte im Nahverkehr: von der Elektrifizierung und Streckenrenovierung bis zum zweigleisigen Ausbau. Die geschätzten Gesamtkosten aller Projekte belaufen sich auf rund 7,3 Milliarden Euro.
Mit der Änderung der GVFG am 1. Januar 2020 wurden zusätzlich zu der bestehenden Subvention „Bau oder Ausbau von Verkehrswegen“ fünf neue Subventionen eingeführt. Verkehrsminister Winfried Hermann betont: „Ein gutes Jahr nach Einführung der neuen Finanzierungskriterien wurde bestätigt, dass die Projektträger im Land sehr an diesen Innovationen interessiert sind. Es ist jetzt wichtig, dass wir die Bundesregierung frühzeitig über die Bedürfnisse des Landes informieren. „“
Der Staat registriert 20 Projekte für das Bundesprogramm
Unter den 20 neuen Berichten befinden sich neun Vorschläge für die „vollständige Erneuerung der Verkehrswege“, vier Vorschläge für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, zwei Kapazitätserhöhungen der Verkehrsinfrastruktur, eine Elektrifizierung und eine Reaktivierung.
Diese Projekte befinden sich derzeit noch in einem frühen Planungsstadium. Die Projektträger könnten später einen endgültigen Antrag auf Finanzierung im Rahmen der GVFG stellen, wenn die Planungstiefe angemessen ist.
Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die vielen neuen Vorschläge für das Bundesprogramm der GVFG zeigen sehr deutlich, dass die vom Staat geforderte Verlängerung der GVFG überfällig war. Für die hohe Anzahl neuer Vorschläge und Pläne im Land hat sicherlich auch die Erhöhung der Förderquoten der Bundesregierung beigetragen, die der Staat auch mit attraktiven Mitteln unterstützt. Als Bundesstaat geben wir diese 20 Vorschläge gerne an die Bundesregierung weiter. Dies macht die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in Baden-Württemberg und den voraussichtlich hohen Finanzierungsbedarf auch auf Bundesebene frühzeitig sichtbar. So treiben wir die Verkehrswende im Land voran. „“
Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen:
- Freiburger Verkehrs AG:
- Komplette Renovierungsmaßnahmen
- Albtal-Verkehrs-Gesellschaft / Karlsruher Transportunternehmen:
- Komplette Renovierungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität der Verkehrsinfrastruktur
- Maßnahmen zur barrierefreien Expansion
- Reaktivierung
- Rhein-Neckar-Verkehr
- Komplette Renovierungsmaßnahmen
- Stadtwerke Ulm
- Neubau und Ausbau einer Stadtbahnlinie
- SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
- Komplette Renovierungsmaßnahmen
- Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen
- Regionale S-Bahn Donau-Iller
- Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (insbesondere Brenz, Illertal und Donautalbahn)
- Elektrifizierung (insbesondere Brenz- und Illertalbahn)
- Registrierung zusammen mit dem Freistaat Bayern
- Rems und Obere Jagstbahn
- Neubau und Erweiterung des Korridors Stuttgart – Aalen – Crailsheim (- Nürnberg)
Bundesprogramm der GVFG
Das Bundesprogramm ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigt § 6 Abs. 1 GVFG erstellt und in folgende Kategorien unterteilt:
- Kategorie „a“: Auf der Grundlage eines überprüften Finanzierungsantrags definitiv in das Programm aufgenommen.
- Kategorie „b“: vorläufig auf der Grundlage eines Rahmenantrags in das Programm aufgenommen.
- Kategorie „c“: Bedingt aufgrund der Registrierung in das Programm aufgenommen und vorbehaltlich der Vorlage von Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 GVFG. Diese Kategorie umfasst auch angekündigte zusätzliche oder reduzierte Kosten.
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Inspiriert von Landesregierung BW