Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierkrankheit bei Haus- und Wildwiederkäuern. Um die Krankheit in Baden-Württemberg wieder auszurotten, müssen 2021 auch Rinder, Schafe und Ziegen geimpft werden. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse unterstützen die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 finanziell.
„Auch im Jahr 2021 sollten Rinder, Schafe und Ziegen so umfassend wie möglich gegen den Blauzungenserotyp 4 (BTV 4) und den Serotyp 8 (BTV 8) geimpft werden. Es besteht immer noch ein hoher Infektionsdruck für anfällige Tiere aus Nachbarregionen. In den letzten Monaten und Wochen kam es in Italien, Frankreich, Luxemburg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz zu neuen Ausbrüchen. Aufgrund der sehr hohen Impfrate in den Jahren 2019 und 2020 wurde in diesem Jahr ein Ausbruch in Baden-Württemberg verhindert. Ziel muss es sein, dass Baden-Württemberg von der EU-Kommission den Status „krankheitsfrei“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit erhält, um die ungehinderte Bewegung und den ungehinderten Handel von Tieren anfälliger Arten in krankheitsfreien Zonen wieder zu ermöglichen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Dies kann nur durch eine konsequente Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen im nächsten Jahr erreicht werden.
„Wie im Vorjahr ist auch in Baden-Württemberg die freiwillige Impfrate in diesem Jahr sehr positiv. Vom Januar bis 27. Juni 2020 wurden über 425.000 Rinder sowie fast 33.500 Schafe und Ziegen gegen BTV 8 geimpft. Die Impfrate gegen BTV 4 betrug über 368.000 Tiere für Rinder und fast 30.700 Tiere für Schafe und Ziegen “, sagte Minister Hauk . Die Impfung ist nicht nur zum Schutz anfälliger Tiere erforderlich, sondern auch eine Voraussetzung für den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen aus dem Sperrgebiet in BTV 8-freie Regionen.
Die Impfung wird von den herdenüberwachenden Tierärzten durchgeführt
Gegen BTV 8 und BTV 4 sind Impfstoffe verschiedener Hersteller und in einigen Fällen Kombinationsimpfstoffe erhältlich. Die Impfung im kommenden Jahr ist dieselbe wie in diesem Jahr. Es wird von den Tierärzten durchgeführt, die sich um die Herde kümmern. Land und Tierseuchenkasse Baden-Württemberg werden die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 im kommenden Jahr erneut finanziell unterstützen. Für Rinder werden für jede Impfstoffverabreichung 0,50 EUR gezahlt, dh insgesamt 0,40 EUR für Schafe vom Staat und 0,25 EUR für jede Impfung, dh 0,65 EUR für Schafe. Darüber hinaus gewährt der Staat einen Impfzuschuss von 0,40 Euro pro Impfverfahren für Ziegen.
Wie im Vorjahr hat das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz die Voraussetzungen geschaffen, damit auch 2021 die freiwillige Impfung anfälliger Tiere möglich ist.
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine Tierkrankheit, die bei Haus- und Wildwiederkäuern gemeldet und kontrolliert werden muss. Das Virus wird von bestimmten Mücken (Mücken) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, erhöhtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Mund. Besonders bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Mund hängen. Schwere Krankheiten, die zum Tod oder zur Totgeburt führen, können vorzugsweise bei Schafen auftreten. Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Kameliden und Rotwild betroffen. Da Mücken übertragen werden, ist eine wirksame Bekämpfung oder Verhinderung einer weiteren Ausbreitung nur mit einer vorbeugenden Impfung möglich.
In Deutschland wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) am 12. Dezember 2018 erstmals festgestellt, nachdem Deutschland seit 2012 BTV-frei war. Die dadurch eingerichtete Sperrzone umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland vollständig und erstreckt sich auf große Teile Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Tiere, die zuvor nicht geimpft wurden, müssen eine Grundimmunisierung erhalten, dh zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Die Rinder und kleinen Wiederkäuer, die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpft wurden, müssen für das nächste Jahr nur einmal jährlich erneut geimpft werden, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.
Ab dem 21. April 2021 wird die Blauzungenkrankheit nach EU-Recht eine Krankheit der Kategorie C sein, dh eine gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429 gelistete Krankheit, die für einige Mitgliedstaaten und für welche Maßnahmen getroffen werden muss, um zu verhindern, dass es sich auf andere Teile der Union ausbreitet, die offiziell frei von Krankheiten sind oder in denen Tilgungsprogramme für die betreffende gelistete Krankheit vorhanden sind. In Zukunft wird es von den Bedingungen abhängen, unter denen Tiere anfälliger Arten in diese Zustände oder ihre Zonen gebracht werden können. Innerhalb Deutschlands sollen die bisherigen Regelungen weitgehend übernommen werden.
Ministerium für ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit
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