Die Arbeit von zu Hause aus leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Verpflichtung zur pragmatischen und verhältnismäßigen Zusammenarbeit von zu Hause aus umsetzen. Das sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut auf dem Home-Office-Gipfel mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltungen.
„Die aktuelle Situation in Baden-Württemberg ist äußerst angespannt. Nur wenn wir es tun Anzahl der Neuinfektionen mit Covid-19 und Anzahl der Todesfälle Wir können die Krise schnell hinter uns lassen. Wo immer möglich, müssen wir mobil arbeiten und so dazu beitragen, den Infektionsprozess unter Kontrolle zu bringen. Die Arbeit von zu Hause aus leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Verpflichtung, gemeinsam, pragmatisch und verhältnismäßig von zu Hause aus zu arbeiten, umsetzen “, sagte der Minister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut Anlässlich des Gipfeltreffens über das Home Office an die Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen.
„Ich hoffe sehr, dass jedes Unternehmen sorgfältig prüft und sicherstellt, dass alle Mitarbeiter, die nicht unbedingt vor Ort sein müssen, ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen können“, betonte Hoffmeister-Kraut. Umgekehrt werden die Arbeitnehmer auch gebeten, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber sie anbietet. wenn dies für sie möglich ist.
Reduzieren Sie persönliche Kontakte noch mehr
„In fast allen Bereichen hat die Wirtschaft mit den massiven Auswirkungen der Koronapandemie zu kämpfen. Um weitere, noch schwerwiegendere Kürzungen zu vermeiden und damit sich die wirtschaftliche Situation nicht weiter verschlechtert, sollten die Menschen so viel wie möglich und oft von zu Hause aus arbeiten und so die persönlichen Kontakte noch weiter reduzieren “, betonte Hoffmeister-Kraut. Sie forderte alle auf, einen Beitrag zu leisten: „Meetings und Konferenzen sollten nach Möglichkeit auch online stattfinden. Wir alle können unsere eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen schützen und dazu beitragen, eine weitere Blockade der Wirtschaft zu vermeiden. „“
Am Home-Office-Gipfel des Ministers für Wirtschaft und Arbeit nahmen hochrangige Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der öffentlichen Verwaltung sowie hochrangige Beamte des Ministeriums für Staat, Inneres und Soziales teil. Das gemeinsame Ziel des Landes ist es, die weitere Verbreitung von Virusvarianten so weit wie möglich zu begrenzen. Bei der Diskussion auf höchster Ebene waren sich die Beteiligten einig, dass in Baden-Württemberg bereits viel getan wird, um unnötige persönliche Kontakte in der Arbeitswelt zu vermeiden. Auch bei Arbeitsschutzkonzepten, bei denen Arbeiten in der Anlage unabdingbar sind, kann von einem hohen Sicherheitsniveau ausgegangen werden. Der Minister dankte den Fabriken, die seit Ausbruch der Pandemie eine große Bereitschaft gezeigt hatten, ihre Arbeit flexibel neu zu organisieren.
Setzen Sie neue Anforderungen mit Maß und Maß um
Die Bundesregierung hatte gestern eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Genehmigt, das auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes besondere Verpflichtungen für Arbeitgeber enthält, das Home Office zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie hatten das Regierungschefs und Bundeskanzler auf ihrem Gipfel am 19. Januar 2021. Die Verordnung ist auf den 15. März 2021 beschränkt. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, den Mitarbeitern ein Home Office anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen. Es bleibt also eine Frage des Einzelfalls, ob das Home Office vom Arbeitgeber angeboten werden muss.
„Ich bedauere, dass anstelle von Freiwilligkeit jetzt Regulierung und Bürokratie eingesetzt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut. Die neue Verordnung schafft zusätzliche Bürokratie und das Potenzial für Rechtsstreitigkeiten über die Beurteilung des Einzelfalls. „Die Verordnung wurde mit einer heißen Nadel gestrickt und lässt Raum für Interpretationen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesarbeitsministerium Klarheit und Transparenz für alle Parteien schaffen wird “, sagte der Minister. „Ich appelliere an alle Beteiligten, die neuen Anforderungen moderat umzusetzen. Um bessere Ergebnisse zu erzielen, ist vor allem der gemeinsame Wille erforderlich, mehr von zu Hause aus zu arbeiten “, fährt Hoffmeister-Kraut fort.
Die Bundesregierung sollte Unternehmen finanziell unterstützen
Die Umstellung auf das Home Office und die anderen in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sind mit finanziellen Belastungen für das Unternehmen verbunden. „Die technische Ausstattung des Home Office sowie die Kosten für Schutzmasken und gegebenenfalls Antigen-Schnelltests werden das Unternehmen zusätzlich belasten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Bundesregierung sollte die Unternehmen daher konsequent finanziell bei der Umsetzung unterstützen. Die derzeit beschlossene Option, digitale Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2021 rückwirkend abzuschreiben, ist ein wichtiger erster Schritt. „Diese Finanzierung ist jedoch unzureichend – die Abschreibung sollte auch rückwirkend für 2020 gelten. Andernfalls würden alle Unternehmen, die im vergangenen Jahr in die Arbeit von zu Hause aus investiert haben, mit leeren Händen weggehen“, sagte der Minister.
„Es versteht sich von selbst, dass auch der öffentliche Dienst ein gutes Beispiel geben muss“, fügte sie hinzu. „Die Arbeit zu Hause verringert nicht nur das Infektionsrisiko bei der Arbeit, sondern auch auf dem Weg zur und von der Arbeit, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr und natürlich auch in den Pausen“, schloss sie.
Mehr Stimmen
Gudrun Today-Bluhm, Vorstandsmitglied des Stadtverbandes Baden-Württemberg, sprach auf dem Gipfel im Namen der drei Landesverbände des Stadtverbandes, des Gemeindeverbandes und des Bezirksverbandes: „Die ersten Umfragen unter den Gemeinden zeigen, dass die Anzahl der Home-Office-Arbeitsplätze für mobiles Arbeiten sind seit Beginn der Corona-Krise stark angestiegen, und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Grundsätzlich gehen die kommunalen Arbeitgeber bereits sehr verantwortungsbewusst mit dieser Situation um. Gleichzeitig sind viele Mitarbeiter offener geworden Aufgrund der Krise mobiles Arbeiten. Viele Städte, Gemeinden und Bezirke möchten Arbeitsplätze in ihren Verwaltungen mit mobilen Geräten ausstatten, damit Mitarbeiter im Büro und zu Hause im Netzwerk der Gemeinde mit der gleichen Technologie arbeiten können. Wir werden unsere unterstützen Gemeinden in dieser Transformation. Gleichzeitig muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gemeinden spezi alle Aufgaben, die für das gesellschaftliche Leben funktional relevant sind. Infolgedessen gibt es bestimmte Grenzen für das Home Office in Rathäusern und Bezirksämtern, da die Bürger in Bereichen wie der Beantragung von Personalausweisen oder im Todesfall unbedingt einen persönlichen Kontakt mit dem Verwaltungspersonal benötigen. „“
Martin Kunzmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Baden-Württemberg: „Es ist gut, dass Bund und Länder die Gesundheitsschutzanforderungen für Arbeitnehmer verbessert haben – sowohl hinsichtlich der Möglichkeiten für die Arbeit zu Hause als auch hinsichtlich der Schutzmaßnahmen bei der Arbeit . Die Aufgabe besteht nun darin, das Recht der Mitarbeiter auf mobile Arbeit in der Praxis durchzusetzen. Hier müssen die Betriebs- und Personalräte ein entscheidendes Mitspracherecht haben. Der DGB sieht in der Regelung einen ersten Schritt in Richtung eines dauerhaften Rechts auf mobiles Arbeiten. Denn der Beweis, dass es funktioniert, wird jetzt unzählige Male gegeben. „Aber auch die Mitarbeiter, die jeden Tag zur Arbeit kommen müssen, sollten nicht vergessen werden. Der Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz muss dringend verbessert werden. Kunzmann fährt fort: „Es war überfällig, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung stellen mussten. Aber das ist noch nicht alles: Angesichts des hohen Infektionsrisikos mit Koronaviren müssen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dringend verbessert werden. Hierfür sind mobile Teams der Handelsaufsichtsbehörden erforderlich. Diese müssen dringend personell verstärkt werden.
Peer Michael Dick, Generaldirektor der Arbeitgeber Baden-Württemberg: „Wir begrüßen die sachliche, angemessene und ausgewogene Positionierung des Wirtschaftsministers und weisen darauf hin, dass mobiles Arbeiten nicht nur das Arbeiten von zu Hause aus bedeutet. Wir halten die Regulierung selbst für überflüssig. Der Arbeitsplatz ist kein Infektionstreiber. Politiker sind nicht befugt zu entscheiden, was operativ notwendig und möglich ist. Und der öffentliche Verkehr und damit die Kommunen können die Sicherheit auf dem Weg zur und von der Arbeit gewährleisten, beispielsweise durch verbesserte Angebote. Die Arbeitgeber bieten bereits die Möglichkeit der mobilen Arbeit an, wo immer dies möglich ist. Wenn sie allgemeinem Verdacht und Rechtfertigungszwang ausgesetzt werden, kann dies zu Zwietracht in den Unternehmen führen. Die Verordnung muss nun unbürokratisch umgesetzt werden, damit sich die Unternehmen auf die wesentliche Aufgabe konzentrieren können: die Sicherung von Arbeitsplätzen. Bürokratie, strenge Kontrollen und Sanktionen torpedieren dieses Ziel. „“
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