Um den Klimaschutz in Baden-Württemberg zu verbessern, wird das Busförderprogramm weiter ausgebaut. In diesem Jahr stehen 25,2 Millionen Euro für die Förderung von Linien- und Nahverkehrsbussen zur Verfügung.
Baden-Württemberg nimmt den Klimaschutz ernst und baut sein Busförderprogramm aus. In diesem Jahr stellt das Verkehrsministerium Mittel in Höhe von 25,2 Millionen Euro für Linien- und Bürgerbusse bereit.
Wie Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt, werden die öffentlichen und privaten Busunternehmen vor allem bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben unterstützt. „Insbesondere der Umstieg auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellenantrieb erfordert von Unternehmen hohe Anfangsinvestitionen. Neben den Bussen müssen erst die notwendige Infrastruktur wie Ladestationen und Zapfsäulen oder Werkstattkapazitäten geschaffen werden. Beides ist noch sehr teuer und wir wollen die Unternehmen daher bei diesem notwendigen Schritt nicht alleine lassen. „
Antragsberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sowie Bürgerbusverbände, Gemeinden und Kreise.
Minister Hermann erklärte: „Mit der Busförderung und dem kommunalen Verkehrsfinanzierungsgesetz haben wir die Möglichkeit, sowohl Fahrzeuge als auch Infrastruktur zu subventionieren. Damit können wir die Verkehrswende wirklich vorantreiben. „
Mindestquoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge
Mit der Novellierung der Richtlinie 2009/33/EG schreibt die Europäische Union (EU) bereits ab August 2021 gesetzliche Quoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge für öffentliche Auftraggeber und Sektorkunden vor. Die Bundesregierung legt die Vorgaben der EU-Richtlinie fest im Gesetz zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SauberfahrzeugBeschG) um.
Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, die Mehrkosten für die Anschaffung der elektrisch betriebenen Busse im öffentlichen Personennahverkehr neben dem Bund durch Förderinstrumente des Landes abzufedern. Mit der Neuausrichtung der Busförderung trägt das Verkehrsministerium dazu bei, die negativen Folgen für Verkehrsunternehmen so weit wie möglich abzumildern. „Mit den erhöhten Förderquoten von bis zu 200.000 Euro für den Standardbus, der grundsätzlichen Möglichkeit der Kombination von Landes- und Bundesförderung und dem Wegfall der Höchstzahl förderfähiger Fahrzeuge pro Unternehmen stellen wir die Weichen für die Zukunft des Busverkehrs. “ erklärte Minister Hermann. Natürlich sind nicht nur das Vergaberecht, sondern auch beihilferechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Er fügte hinzu: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass unsere Busunternehmen im Land diese Herausforderung meistern werden.“
Das Busförderprogramm des Landes
Die Antragsbearbeitung für das Busförderprogramm erfolgt wie in den Vorjahren durch die L-Bank.
Eine Bewerbung ist möglich, sobald das erforderliche Antragsformular erstellt und auf der Homepage der L-Bank eingestellt wurde. Das Formular wird voraussichtlich am 1. Juli 2021 veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge an die L-Bank gestellt werden.
Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs „Null-Emissions-Busse“ unterstützt die e-mobil BW GmbH Busunternehmen bei der Antragstellung für die angekündigten Förderrichtlinien des Bundes für Busse mit alternativen Antrieben und die dazugehörige Ladeinfrastruktur.
L-Bank: Nahverkehrsfinanzierung
Verkehrsministerium: Förderprogramme für den öffentlichen Verkehr
.
Inspiriert von Landesregierung BW