Die Folgen des Klimawandels zeigen deutlich, dass das Schadensrisiko im Weinbau steigt und ein operatives Risikomanagement dringend erforderlich ist. Dies betonte Minister Peter Hauk auf der Herbstpressekonferenz des Württembergischen Weinbauverbandes.
„Das Jahr 2021 wird uns als Extremjahr in Erinnerung bleiben, denn der Sommer war geprägt von teilweise extremen Stürmen mit Überschwemmungen. Diese in Häufigkeit und Schadensausmaß zunehmenden Wetterextreme zeigen, wie unabdingbar das operative Risikomanagement ist, um gut vorbereitet und geschützt zu sein“, so Weinbauminister Peter Hauk am 13. September 2021 in Heilbronn (Kreis Heilbronn), anlässlich der Herbstpressekonferenz der Weinbauverband Württemberg. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Winzer dabei. Die Landesregierung hat es schon letztes Jahr getan Als bundesweites Pilotprojekt wurde die Förderung der Einkommensversicherung im Obst- und Weinbau gegen die Gefahren von Starkfrost, Sturm und Starkregen ins Leben gerufen. „Die Zahl der teilnehmenden Obst- und Weinbauern bestätigt, dass der von uns eingeschlagene Weg richtig ist und breite Akzeptanz findet. Deshalb soll das Pilotprojekt künftig als Förderprogramm weitergeführt werden“, betonte die Ministerin.
Wie die letzten Jahre gezeigt haben, muss mehr getan werden, um sich vor Frostschäden und Trockenheit zu schützen. Deshalb unterstützt die neue Landesregierung die Weinwirtschaft beim Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur für Frostschutz und Trockenbewässerung. „Damit haben wir einen weiteren Baustein beim Aufbau eines operationellen Risikomanagementsystems zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels geschaffen“, resümierte die Ministerin.
Lange Nässe begünstigt Pilzkrankheiten
„Das Jahr 2021 hat dazu beigetragen, das Niederschlagsdefizit der Vorjahre zumindest teilweise auszugleichen. Die langen Nässeperioden waren für die Reben jedoch nicht ideal, da sie die rasche Ausbreitung von Pilzkrankheiten begünstigten, die in verschiedenen Regionen zu Traubenausfällen führten. Dies wird sich auf die Erntemengen auswirken. Was die Qualität des Jahrgangs 2021 angeht, gehe ich davon aus, dass er die Erwartungen erfüllen wird“, betonte Hauk.
Die Auswirkungen, die feuchte Jahre wie 2016 und 2021 haben können, zeigen sich insbesondere im ökologischen Weinbau. Behandlungsmittel, um den Pilzbefall in den Griff zu bekommen, wie Kaliumphosphonat, fehlten hier. Die Ursache liegt auf europäischer Ebene, wo die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Kaliumphosphonat leider noch nicht geschaffen wurden.
Konsequente Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes
Nicht nur der Klimawandel, sondern auch der gesellschaftliche Wandel mit der Forderung nach mehr Artenschutz und Biodiversität ist eine Herausforderung und erzeugt einen hohen Erwartungsdruck auf Landwirtschaft und Weinbau. „Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz Einen wichtigen Schritt zu mehr Artenschutz und Biodiversität hat die Landesregierung im Jahr 2020 getan. Besonderes Augenmerk wird in der neuen Legislaturperiode auf die weitere konsequente Umsetzung der ambitionierten Ziele, Strategien und Maßnahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gelegt. Auch hier wird der Weinbau seinen Beitrag leisten“, so Minister Hauk abschließend.
Trotz höchstem Engagement auf politischer und technischer Ebene ist es bisher nicht gelungen, die Europäische Kommission zu überzeugen, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiederverwendbarkeit von Kaliumphosphonat im ökologischen Weinbau zu schaffen. Dieses Mittel hat eine gute Wirkung gegen Falschen Mehltau und könnte bis 2013 auch im biologischen Weinbau eingesetzt werden. Trotz intensiver Forschungsarbeit ist es bisher nicht gelungen, praktikable Alternativen zu Kupfer- und Kaliumphosphonat für den biologischen Weinbau bereitzustellen.
Pilzresistente Rebsorten sind gerade in nassen Jahren ein wichtiger Ansatzpunkt, um dem Pilzdruck besser zu begegnen, da sie mit deutlich weniger Pestiziden auskommen. Bis sich solche Sorten vollständig auf dem Markt etabliert haben, ist es jedoch noch ein weiter Weg.
Wichtige Ziele im Zusammenhang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz bis 2030 sind die Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und der Ausbau ökologisch bewirtschafteter Flächen. Letzteres Ziel kann nur im Einklang mit Markt- und Nachfrageentwicklung erreicht werden.
Um konkrete Zahlen zu erhalten, werden betriebliche Messnetze aufgebaut. Darüber hinaus werden Netzwerke von Demonstrationsunternehmen aufgebaut. Auch der integrierte Pflanzenschutz wird weiterentwickelt.
Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinbau in Baden-Württemberg
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