Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. In Baden-Württemberg fanden Durchsuchungen in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe statt.
„Das heutige Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ ist ein harter Schlag gegen die bundesweit organisierte rechtsextremistische Szene. Der Staat geht entschlossen gerade auch gegen jene Rechtsextremisten vor, die sich und ihre Aktivitäten im Verborgenen wähnen. Das Verbot bringt unmissverständlich zum Ausdruck: Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit nehmen wir nicht hin. Fremdenfeindliche, rassistische sowie den Nationalsozialismus verherrlichende Vereinigungen bekämpft der Rechtsstaat mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 19. September 2023 in Stuttgart anlässlich des Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Hammerskins Deutschland“.
Um das Verbot umzusetzen, hat die Polizei am Morgen des heutigen Dienstags unter der Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg Durchsuchungsbeschlüsse in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe vollstreckt. An der Maßnahme gegen ein Mitglied des regionalen Chapters „Württemberg“ und ein anderes Mitglied des Chapters „Westwall“ der „Hammerskins Deutschland“ waren Kräfte der Polizeipräsidien Heilbronn und Mannheim, des Polizeipräsidiums Einsatz und der Bundespolizei beteiligt. Damit ist das Verbot der Vereinigung vollzogen, der Verein einschließlich seiner Teilorganisationen ist aufgelöst und ihm ist jede Tätigkeit untersagt. Zudem haben die Sicherheitsbehörden das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen.
Die „Hammerskins Deutschland“ waren Teil der international agierenden rechtsextremistischen Bewegung beziehungsweise Vereinigung „Hammerskins Nation“, die 1988 in den USA gegründet wurde und sich als elitäre „Bruderschaft“ der rechtsextremistischen Skinhead-Szene versteht. Das Bundesinnenministerium hat festgestellt, dass sich der Verein „Hammerskins Deutschland“, seine regionalen Chapter und seine Teilorganisation „Crew 38“ in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richten. Zudem hat das Bundesinnenministerium festgestellt, dass der Verein und seine Untergliederungen nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, da ihm begangene Straftaten, unter anderem Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zuzurechnen sind.
In Baden-Württemberg war der verbotene Verein durch das regionale Chapter „Württemberg“ vertreten.
Die heutigen Maßnahmen wurden zeitgleich in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen vollzogen.