Innenminister Thomas Strobl betonte bei einem Treffen mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Innenministerium, dass der Schutz der Einsatzkräfte gegen Gewalt für ihn ein Herzensanliegen sei. Anlass für das Treffen waren die massiven Ausschreitungen am Rande einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart, bei denen ein gewaltbereiter und bewaffneter Mob 31 Polizeibeamte verletzte. Die Zahl der Verletzten könnte noch weiter steigen. Strobl betonte, dass Angriffe auf Polizisten gleichzeitig Angriffe auf die Gesellschaft und den Rechtsstaat darstellen und dass man sich entschlossen dagegen stelle.
Gundram Lottmann, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg, lobte das vorbildliche Engagement der Polizisten trotz der immensen Einsatzbelastung. Trotz zahlreicher Verletzungen hätten sie durchgehalten und Recht durchgesetzt. Nun gelte es, die Straftaten schnellstmöglich aufzuklären, die Rädelsführer und gewaltbereiten Täter aus dem Verkehr zu ziehen und präventive Maßnahmen wie Gewahrsam, Untersuchungshaft und Einreisesperren zu ergreifen. Lottmann wünschte allen Verletzten eine schnelle Genesung.
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der GdP, schloss sich den Genesungswünschen an und hob hervor, dass der Dienstherr in Baden-Württemberg seit fünf Jahren Schmerzensgeldansprüche von im Einsatz verletzten Polizisten übernehme. Dies sei beispielhaft und zeige ein deutlich intensiveres Engagement für verletzte Kolleginnen und Kollegen im Vergleich zum Rest der Republik. Kopelke forderte, dass diese Regelung bundesweit für alle Polizeien gelten solle.
Innenminister Strobl betonte, dass man in Baden-Württemberg kontinuierlich daran arbeite, den Schutz der Polizisten zu verbessern. So seien Bodycams flächendeckend eingeführt worden und es habe bereits eine Erhöhung des Strafrahmens bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erfolgreich auf Bundesebene gegeben. Zudem würden schnelle Verurteilungen und die Übernahme des Schmerzensgelds bereits umgesetzt. Dennoch sei es eine Daueraufgabe, den Schutz derer zu gewährleisten, die uns schützen. Aus diesem Grund arbeite man derzeit daran, die Schmerzensgeldübernahmeregelung bei delikts- und schuldunfähigen Tätern auszuweiten. Das Land Baden-Württemberg übernehme dabei das Schmerzensgeld vor und trage das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers. Bereits 2018 habe das Land die Schmerzensgeldübernahme geregelt und sei dabei bundesweiter Vorreiter gewesen. Nun liege ein entsprechender Gesetzentwurf vor, der die bisherige Regelung erweitere und eine Lücke schließe. Dieser werde derzeit mit dem Ziel einer Kabinettsvorlage abgestimmt, so Strobl.
Die Ereignisse in Stuttgart zeigen deutlich, wie wichtig der Schutz der Polizeikräfte ist und dass weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen, um Gewalt gegen Einsatzkräfte zu bekämpfen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Gewerkschaft der Polizei setzt sich vehement für die Interessen der Polizisten ein und fordert bundesweit eine Regelung wie in Baden-Württemberg, bei der der Dienstherr Schmerzensgeldansprüche von verletzten Polizisten übernimmt. Innenminister Strobl betont, dass der Schutz der Polizei eine Daueraufgabe sei und dass in Baden-Württemberg bereits viele Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einsatzkräfte zu schützen. Allerdings gebe es immer noch Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Übernahme von Schmerzensgeld bei delikts- und schuldunfähigen Tätern. Insgesamt bleibt der Schutz derer, die uns schützen, eine wichtige Aufgabe, in die weiterhin investiert werden muss.