
Die für die Futtermittel- und Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden haben Leinsamen mit nicht autorisierter genetischer Veränderung entdeckt. Die Spuren von gentechnisch verändertem Leinsamen sind für die menschliche Gesundheit harmlos, die Waren werden zerstört.
Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen von inländischen Ernteproben in Baden-Württemberg auf gentechnisch veränderte Bestandteile wird 2020 erstmals seit mehreren Jahren wieder ein positives Ergebnis erzielt, teilte das baden-württembergische Verbraucherministerium am Dienstag, 8. Dezember 2020 mit. Die Spuren der genetischen Veränderung der Leinsamen sind für die menschliche Gesundheit harmlos.
Die baden-württembergischen Behörden der Futterkontrolle und Lebensmittelkontrolle gefunden in einer Zufallsstichprobe von biologisch veränderten organischen Leinsamenanteilen des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Leinsamens („GVO-Ereignis“) FP 967 in sehr kleinen Spuren (Gehalt unter 0,1 Prozent). Die Untersuchungen wurden von der durchgeführt Agrartechnologiezentrum (LTZ) Augustenberg und das Amt für chemische und veterinärmedizinische Untersuchungen (CVUA) Freiburg durchgeführt.
Das GVO-Leinsamenereignis FP 967 wurde bereits 2009 festgestellt
Das GVO-Ereignis FP 967 mit herbizidtoleranten Eigenschaften wurde vor über 20 Jahren für den Anbau in den USA und Kanada zugelassen. In Kanada gab es zunächst eine Zulassung für Futtermittel, in den USA auch für Lebensmittelzwecke. Die Sortengenehmigung für FP 967 wurde jedoch 2001 erneut widerrufen. Seitdem ist der kommerzielle Anbau von FP 967 in Kanada verboten.
Nach offiziellen Angaben hat in den USA oder Kanada kein kommerzieller Anbau von FP 967 stattgefunden. In der Europäischen Union wurde diese Art von Leinsamen nie für den Anbau oder die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel zugelassen. Dennoch wurden in mehreren Leinsamenproben aus dem Lebensmittelhandel und aus der Weiterverarbeitung Spuren des GVO-Leinsamenereignisses FP 967 in Deutschland und Baden-Württemberg im Jahr 2009 gefunden. Es ist seitdem nicht mehr aufgetreten. Seit 2010 haben die CVUA Freiburg und die LTZ Augustenberg im Rahmen der Ernteüberwachung in Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut mehrere hundert Leinsamenproben auf genetische Veränderungen untersucht. Abgesehen von den hier vorgestellten aktuellen Erkenntnissen gab es keine Hinweise auf eine genetische Veränderung von Leinsamen.
Die Leinsamenernte eines Bauernhofs in Baden-Württemberg, in dem jetzt Spuren des GVO-Ereignisses FP 967 entdeckt wurden, betrug insgesamt acht Tonnen. Davon war bereits 1 Prozent für die Backwarenproduktion geliefert worden. Die verbleibende Ernte von fast acht Tonnen Leinsamen wurde von den Behörden unverarbeitet beschlagnahmt und offiziell gesperrt. Die zuständigen Lebensmittelkontroll- und Landwirtschaftsbehörden sorgen für eine sichere Entsorgung des Leinsamens.
Die für Saatgut zuständigen Behörden überprüfen die Lieferwege des verwendeten Saatguts, um festzustellen, ob andere Betriebe dieses kontaminierte Leinsamen im Land versehentlich angebaut haben. Baden-Württemberg hat das zuständige Bundesministerium und die anderen Bundesländer informiert. Die Bundesregierung wird die EU-Kommission und die anderen EU-Mitgliedstaaten informieren, damit die Herkunft und mögliche weitere Lieferwege des betreffenden Leinsamens überprüft werden können.
Seit 2004 untersucht das offizielle Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungssystem nach dem Zufallsprinzip, ob GVO in Ernteprodukten (insbesondere Mais, Raps, Soja, Leinsamen und Zuckerrüben) aus Baden-Württemberg nachgewiesen werden können. In den letzten Jahren gab es keine Hinweise auf eine genetische Veränderung. Zuletzt wurden 2014 Spuren von GVO-Soja in Soja nachgewiesen.
Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln
In der Europäischen Union (EU) ist gentechnisch verändertes Leinsamen für Lebensmittel- oder Futtermittelzwecke nicht zulässig. In der EU gibt es keine Toleranz für nicht zugelassene GVO, sowohl für Futtermittel als auch für Lebensmittel, dh es gibt keine Ausnahmen für kleine Spuren von Komponenten aus nicht zugelassenen GVO. Die Nulltoleranz gilt auch für den Anbau. Die CVUA Freiburg ist das zentrale Labor für GVO-Tests zur Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Das Agrartechnologiezentrum Augustenberg ist für die entsprechenden Tests bei Saatgut und Tierfutter verantwortlich. Die zusammenfassenden Testergebnisse der letzten Jahre mit detaillierten Berichten über das Programm zur Überwachung der GVO-Ernte sind bei erhältlich CUVA und das LTZ kann zugegriffen werden.
Rechtliche Verbraucherinformationen zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
.
Inspiriert von Landesregierung BW