Das Land Baden-Württemberg hat Geeignetheitsprüfungen für drei Liegenschaften in Stuttgart für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Areal in Stuttgart-Obertürkheim, die Landesliegenschaft am Erwin-Schöttle-Platz in Stuttgart-Süd und ein Grundstück in Stuttgart-Weilimdorf. Diese Prüfungen werden ergebnisoffen durchgeführt und alle örtlichen Beteiligten werden einbezogen.
Der Ausbau eines effizienten Erstaufnahmesystems ist von großer Bedeutung, um eine sichere und geordnete Flüchtlingsaufnahme zu gewährleisten. Baden-Württemberg benötigt mittelfristig 9.000 zusätzliche Plätze für die Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Daher wird intensiv nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Dieser Prozess beinhaltet eine genaue Prüfung potenzieller Standorte, zunächst auf Fachebene und dann in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeinden.
Neben den drei Liegenschaften in Stuttgart werden derzeit auch vertiefte Prüfungen für Standorte in Bruchsal, Waldkirch, Böblingen, Ludwigsburg und Fellbach durchgeführt. Zudem wird eine Liegenschaft in Stuttgart-Vaihingen auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie, um die erforderlichen Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung zu schaffen und sicherzustellen.
Die Einleitung von Geeignetheitsprüfungen für Liegenschaften in Stuttgart zeigt die Notwendigkeit und das Engagement des Landes, angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Es ist wichtig, dass dieser Prozess transparent und in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden erfolgt, um mögliche Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden zu berücksichtigen.