Ländlicher Raum

Geänderte Anforderungen an den wolfsabweisenden Grundschutz

Das Umweltministerium hat die Vorschriften für den Grundschutz von Nutztieren im Unterstützungsgebiet Wolfsprävention im Schwarzwald angepasst. Der Schutz von Weidetieren wird durch die neuen Anforderungen vereinfacht und verbessert.

Mit den geänderten Spezifikationen für das Fechten von Weidetieren wird es für Tierhalter in sein Fördergebiet Wolfsprävention (Schwarzwald) In Zukunft wird es einfacher sein, einen grundlegenden Schutz gegen Wölfe bereitzustellen. Grund für die Änderungen sind neue DIN-Spezifikationen für Elektrozäune. Aber auch empirische Werte aus der Praxis wurden berücksichtigt.

„Mit den neuen Spezifikationen berücksichtigen wir unter anderem schwierige topografische Bedingungen in der Weidetierhaltung mehr als zuvor und nehmen damit die Eigentümer auf“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Erdung und Spannung eines Elektrozauns.

Angepasste Vorschriften für den Grundschutz

Im Interesse der Tierhalter wurden folgende Grundschutzbestimmungen angepasst:

  • Reduzierung der erforderlichen Mindestspannung eines Elektrozauns von über 4.000 Volt auf über 2.000 Volt
  • Ergänzung zu den Bewertungskriterien für die Erdung
  • Anerkennung der Anwesenheit von Wachhunden als Grundschutz
  • Erkennung eines Wolfsangriffs auch auf Expertenbasis und ohne sogenanntes C1-Wolfszertifikat (klares Foto oder DNA-Analyse)

„Tierhalter erhalten mehr Flexibilität und die Anforderungen an den Grundschutz sind jetzt im Allgemeinen pragmatischer“, sagte Untersteller. Der Umweltminister machte auch klar, dass es in Zukunft keinen wolfsabweisenden Grundschutz ohne manchmal hohe zusätzliche Kosten für die Tierhalter geben würde. „Es war und ist so, dass Schutzzäune für Schafe und Ziegen im Unterstützungsbereich Wolfsprävention elektrifiziert werden müssen und spezifische Anforderungen erfüllen müssen, um Anspruch auf Entschädigung für durch einen Wolfsangriff verursachte Risse zu haben.“

Land subventioniert Kosten für wolfabweisende Materialien

Der Staat fördert aber auch den Herdenschutz mit bis zu 100 Prozent. Innerhalb des betreuten Gebiets trägt der Staat die Materialkosten sowie einen Teil der Installationskosten für Herdenschutzmaßnahmen. Das Land trägt auch zu den Unterhaltskosten für Tierpfleger bei.

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Von Wölfen verursachte Risse im Viehbestand werden außerhalb eines betreuten Gebiets über den Wolf Compensation Fund ohne besondere Anforderungen an die Wolfsabwehr für den Herdenschutz erstattet. Innerhalb der Grenzen des Fördergebiets Wolfsverhütung sind Erstattungen im nördlichen Schwarzwald (innerhalb des bereits am 25. Mai 2018 ausgewiesenen Gebiets) bereits mit der Tatsache verbunden, dass ein grundlegender Schutz gegen Wolf besteht. Im südlichen Schwarzwald und in den erst kürzlich geförderten Expansionsgebieten im nördlichen Schwarzwald gilt die bedingungslose Erstattung bis Ende Juli nächsten Jahres.

Umweltministerium: Verhalten, wenn sich Menschen und Wölfe treffen

Umweltministerium: Anweisungen für Tierhalter

Umweltministerium: Allgemeine Informationen zum Wolf

Grundschutz für Schafe, Ziegen, Wild im Unterstützungsbereich (PDF)

Umweltministerium: Die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg (PDF)

Umweltministerium: Rahmenwerk zur Finanzierung der Wolfsprävention (PDF)

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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