Deutschland steht vor grundlegenden Veränderungen in der Heiztechnik, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Als zentraler Bestandteil dieser Strategie ist der schrittweise Ausstieg aus Gasheizungen vorgesehen, wie tz.de berichtet.
Bereits ab 2024 dürfen in Neubauten nur Heizungen installiert werden, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Bestandsbauten haben Übergangsfristen: Ab 2029 müssen bestehende Gasheizungen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden, und ab 2045 sind fossile Heizungen endgültig verboten. Die kommunale Wärmeplanung soll bis 2028 abgeschlossen sein, wobei in einigen Regionen der Ausstieg aus Gasheizungen möglicherweise früher erfolgen könnte.
Gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten
Eine entsprechende Gesetzesnovelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 8. September 2023 vorgestellt wurde, enthält ähnliche Vorgaben. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Auf lange Sicht strebt die Bundesregierung die vollständige Beendigung der Nutzung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich bis 2045 an. Diese Details wurden von bmwsb.bund.de bestätigt.
Um den Umstieg zu erleichtern, werden verschiedene Förderprogramme angeboten. So gibt es eine Grundförderung von 30% für den Einbau klimafreundlicher Heizungen sowie zusätzliche Anreize wie einen Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Heizungen. Haushalte mit geringem Einkommen können einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 30% erhalten. Alle, die eine neue Heizung einbauen möchten, sollten sich frühzeitig über regionale Energieversorgungspläne und mögliche staatliche Förderungen informieren.
Die steigenden Gaspreise, bedingt durch erhöhte Netzentgelte und die kommende CO₂-Bepreisung, verstärken den Druck auf Verbraucher, alternative Heizsysteme zu wählen. Ab 2027 wird der europäische Emissionshandel (ETS2) eingeführt, bei dem der CO₂-Preis auf bis zu 300 Euro pro Tonne steigen könnte. Mieter sollten entsprechend mit ihren Vermietern klären, ob Umstellungen auf andere Heizsysteme geplant sind, während private Eigentümer sich über die Stilllegung des Gasnetzes in ihrer Region informieren sollten.