Mit einem freiwilligen Früherkennungsprogramm für afrikanische Schweinepest werden die Kontrolluntersuchungen des unternehmensbezogenen Zulassungsverfahrens vorgezogen. Anträge können bei der zuständigen örtlichen Behörde eingereicht werden.
„Seit Anfang Oktober können Schweinefarmen am staatlichen Früherkennungsprogramm teilnehmen Afrikanische Schweinepest (ASF) teilnehmen und somit die Möglichkeit haben, die Kontrollergebnisse im Vorfeld eines Ausbruchs einer Epidemie bei Wildschweinen zu erzielen, die für die Genehmigung anerkannt wurden, ihre Schweine in Freiflächen zu bringen. Diese Ausnahmen im Falle einer Tierkrankheit werden im Einzelfall von der zuständigen Behörde gewährt, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die detaillierten Vorschriften für das Früherkennungsprogramm sind in einer Verwaltungsverordnung des Ministeriums für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz festgelegt „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Kontrollverfahren vor dem ASF-Ausbruch
Auf der Grundlage einer Mitteilung der Europäischen Kommission können Betriebe mit diesem betrieblichen Kontrollverfahren beginnen, bevor bei Wildschweinen ein ASF-Ausbruch auftritt. Die anschließende Verbringung der Schweine aus den Betrieben in den Sperrgebieten unter den vereinfachten Bedingungen dieses Kontrollverfahrens erfordert den Nachweis einer kontinuierlichen wöchentlichen Probenahme und negativer virologischer Tests von mindestens zwei toten Hausschweinen im Alter von mindestens 60 Tagen sowie eine zweimalige tierärztliche Untersuchung der Farm. Als Grundlage für die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen dienen die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zwei klinische Untersuchungen der Schweine in der Herde sind ebenfalls erforderlich.
„Der Staat trägt die Kosten für die Labortests der toten Schweine und die Farmen die anderen Kosten. Dies soll einen Anreiz für Unternehmen zur Teilnahme schaffen. Unternehmen, die am Früherkennungsprogramm teilnehmen möchten, können sich an die untere Tiergesundheitsbehörde des Bezirksamtes oder an das für sie zuständige Bürgermeisteramt in einem Stadtbezirk wenden “, sagte der Minister.
Zwei Unternehmensinspektionen durch die Veterinärbehörden
Im Falle eines ASF-Ausbruchs bei Wildschweinen sind alle Bewegungen von Hausschweinen aus dem gefährdeten Gebiet oder aus der Pufferzone (von letzteren nur innerhalb der Gemeinschaft und in Drittländer) genehmigungspflichtig und mit der Einhaltung bestimmter Anforderungen verbunden . Die virologische Untersuchungsverpflichtung der Schweine der jeweiligen Sendung (Vollschweine, Schlachtschweine nach Probenschlüssel) und die klinische Untersuchung können stattdessen durch ein unternehmensbezogenes Kontrollprogramm ersetzt werden. Zu diesem Zweck müssen mindestens zwei Unternehmensinspektionen durch die Veterinärbehörden im Abstand von mindestens vier Monaten und kontinuierlich mindestens die ersten beiden Schweine, die in jeder Kalenderwoche gestorben sind und älter als 60 Tage sind, pro Unternehmen oder separatem Unternehmen auf ASF untersucht werden Abteilung.
Abhängig von der Größe der Herde, der Häufigkeit der Tierbewegungen und der Größe der jeweiligen Tiersendungen bietet der betriebliche Kontrollprozess dem Tierhalter folgende Vorteile:
- Kontinuierliche, intensivierte Überwachung und damit eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Früherkennung einer Epidemie in den teilnehmenden Schweinebeständen,
- Kosteneinsparungen durch Eliminierung
- die ereignisbezogene virologische Untersuchungsverpflichtung der Sendung innerhalb von sieben Tagen vor dem Versand zugunsten der wöchentlichen Untersuchung der toten Schweine, die älter als 60 Tage sind, und damit einer Verringerung der Anzahl der Proben und der Übernahme von Kosten aus staatlichen Mitteln ,
- Bei der offiziellen tierärztlichen klinischen Untersuchung innerhalb von 24 Stunden vor der Bewegung bleibt für Mastschweine die Verpflichtung zur klinischen Prüfung von Tieren der Herde über vier Monate bestehen.
- Zeitersparnis anlässlich der reduzierten Prüfung der Anforderungen an amtliche Versandgenehmigungen.
Land unterstützt Biosicherheitsmaßnahmen
Das Freizügigkeitsverbot nach § 14f Abs. 1 der Schweinepestverordnung (SchwPestV) und das daraus resultierende Ausnahmeverfahren sind mit dem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen verbunden. Aufgrund des Erfordernisses von zwei Werksinspektionen im erforderlichen Mindestintervall von vier Monaten würde eine Genehmigung frühestens vier Monate nach Ausbruch der Epidemie oder der Definition der Sperrgebiete erteilt. Nach einer Mitteilung der Kommission der Europäischen Union (EU) können die Testergebnisse jedoch im Vorfeld eines Ausbruchs oder der Einrichtung von Sperrgebieten anerkannt werden. Zu diesem Zweck können die Pflanzenkontrollen und die Untersuchung der gefallenen Tiere vorgezogen und bereits im Rahmen eines Früherkennungsprogramms durchgeführt werden. Abhängig vom Zeitintervall zwischen der ersten Betriebsinspektion und dem Ausbruch des ASP wird eine Zeitersparnis von bis zu vier Monaten gegenüber dem Beginn des Verfahrens mit der Definition der Sperrbereiche erreicht. Vor dem Hintergrund des bestehenden hohen Risikos eines ASF-Eintritts in Wildschweinpopulationen wird empfohlen, das freiwillige Programm so bald wie möglich zu starten.
Der Staat bezahlt die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der toten Schweine in den staatlichen Untersuchungsbüros. Das Unternehmen trägt die verbleibenden Kosten für die tierärztliche Probenahme der toten Schweine, die offiziellen Pflanzenkontrollen zur Einhaltung der Anforderungen an die biologische Sicherheit und Dokumentation sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine. Die Gebühren für die tierärztlichen Untersuchungen der Unterlagen und der Biosicherheitsmaßnahmen sowie für die klinische Untersuchung, die an eine Tierarztpraxis übertragen werden können, richten sich nach der Gebührenordnung der Bezirke. Die Probenahme gefallener Tiere ist vom Unternehmen zu veranlassen und basiert auf der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Daher muss die Berechnung etwaiger Kosteneinsparungen von Fall zu Fall von jedem Unternehmen in Absprache mit der unteren Tiergesundheitsbehörde und der Tierarztpraxis vorgenommen werden. Der Antrag auf Teilnahme am freiwilligen Früherkennungsprogramm muss bei der für den Betrieb zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde eingereicht werden. Die Übernahme der Labortestkosten durch den Staat ist zunächst auf Ende 2021 beschränkt.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Programm zur Früherkennung von Schweinepest
Ministerium für ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest
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Inspiriert von Landesregierung BW