Nach 20 Jahren werden rund 2.300 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg nicht mehr aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Der Solarcluster Baden-Württemberg informiert in einem Fact Sheet über die wichtigsten Optionen für den weiteren Betrieb der Ü20-Systeme.
Die Finanzierung von 2.300 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg ist nach 20 Jahren am 1. Januar dieses Jahres fällig Gesetz über erneuerbare Energiequellen (EEG) abgelaufen. Die Unsicherheit war anfangs groß, da die Bundesregierung lange nicht geklärt hatte, wie mit den erschöpften Pflanzen umgegangen werden soll. Die Systembesitzer sind besorgt über besorgniserregende Fragen: Kann ich mein System trotzdem rentabel betreiben? Kann ich den Strom nutzen, den ich selbst erzeugte? Oder muss ich mein System überhaupt zerlegen?
„Das habe ich mir auch gefragt“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Jetzt ist jedoch klar, dass jeder sein System ohne technische Aktualisierung weiter betreiben kann. „Das sind gute Nachrichten für die Menschen und für den Klimaschutz im Land. Und auch ein Erfolg unserer Bemühungen auf Bundesebene “, fügte Untersteller hinzu. Allein in Baden-Württemberg haben die 2.300 Systeme eine Gesamtleistung von elf Megawatt Spitzenleistung – arithmetisch erzeugt dies den Strombedarf von rund 3.500 Haushalten.
Fortsetzung des Betriebs von über 20 Photovoltaikanlagen
Das Solarcluster Baden-Württemberg Das zentrale Gremium der Photovoltaik-Netze hat nun zusammen mit dem Umweltministerium sein Merkblatt zu den subventionierten Photovoltaikanlagen an das neue EEG angepasst. Die wichtigsten Optionen für den weiteren Betrieb auf einen Blick:
- Der erzeugte Strom kann dann in das Netz eingespeist werden. Die Vergütung entspricht dem jährlichen Solarmarktwert. Dies sind drei bis vier Cent pro Kilowattstunde (ct / kWh). Davon wird eine Vermarktungsgebühr von 0,4 ct / kWh abgezogen. Die Vergütung ist auf Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) begrenzt und gilt bis Ende 2027.
- Die Umstellung auf Selbstversorgung ist möglich. Der Überschuss kann in das Stromnetz eingespeist werden.
- Wer den erzeugten Strom für die eigene Versorgung nutzt, muss keinen EEG-Zuschlag von bis zu 30 kW zahlen, sofern er nicht mehr als 30 Megawattstunden (MWh) pro Jahr verbraucht. Die Befreiung ist zeitlich unbegrenzt.
Photovoltaikanlagen sind besser als viele bisher für möglich gehalten haben, betonte Thomas Uhland vom Solar Cluster: „Auch nach 20 Jahren erzeugen sie zuverlässig klimafreundlichen Solarstrom. Die Fortsetzung des Betriebs von über 20 Photovoltaikanlagen ist aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll. „Uhlands Tipp für Bediener:“ Lassen Sie Ihr System technisch überprüfen und implementieren Sie dann aus den beschriebenen Optionen das für Sie am besten geeignete. „“
Umweltministerium: Solarenergie
Photovoltaiknetz Baden-Württemberg
Solar Cluster: Fact Paper zum weiteren Betrieb von über 20 Photovoltaikanlagen (PDF)
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Inspiriert von Landesregierung BW