Förderung für Unternehmen im Ländlichen Raum: „Spitze auf dem Land!“-Programm
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg setzt sich für die Stärkung und Entwicklung von Unternehmen im ländlichen Raum ein. Mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ sollen innovative und zukunftsorientierte Unternehmen gefördert werden. Noch bis zum 28. Februar 2024 können Bewerbungen für dieses Förderprogramm eingereicht werden.
Minister Peter Hauk betonte, dass die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum von entscheidender Bedeutung sei, um Arbeitsplätze und Wohlstand langfristig zu sichern. Besonders das Potenzial von kleinen, kreativen Unternehmen, die innovative Ideen vorantreiben und gleichzeitig einen Beitrag zur Bioökonomie und Klimaschutz leisten können, soll gefördert werden.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, eine Technologieführerschaft für Baden-Württemberg zu übernehmen. In der aktuellen Förderperiode stehen insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bereitgestellt werden.
Die Fördermittel können für Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten, können sogar bis zu 500.000 Euro Förderung erhalten.
In der vorherigen Tranche der Förderperiode bewarben sich 21 Unternehmen, von denen 14 Projekte zur Förderung ausgewählt wurden. Dies zeigt, dass das Interesse an der Unterstützung von Unternehmen im ländlichen Raum groß ist und das Förderprogramm auf eine positive Resonanz stößt.
Der Minister betonte abschließend, dass die Förderung von Unternehmen im ländlichen Raum essentiell sei, um die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken und die ländliche Entwicklung voranzutreiben. Die Bewerbung für das Förderprogramm erfolgt durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen, und die endgültige Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium. Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bietet somit eine wichtige Möglichkeit für Unternehmen, ihre Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit zu stärken.