Neue Gesetzesänderung ermöglicht flexible Lösungen für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Erprobungsparagraphen beschlossen, der es Kindertageseinrichtungen ermöglicht, von den Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen. Damit sollen die Einrichtungen in Baden-Württemberg flexibler auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort reagieren und passende Lösungen entwickeln können.
Die Gesetzesänderung ermöglicht den Trägern von Kindertageseinrichtungen, vor Ort ein Konzept zu erarbeiten und dieses mit den örtlichen Beteiligten sowie gegebenenfalls mit den Behörden abzustimmen. Danach kann beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des Konzepts beantragt werden. Diese Erprobung ist zeitlich und örtlich begrenzt und kann bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden.
„Obwohl wir seit Jahren massiv und erfolgreich Ausbildungskapazitäten und Ausbildungswege für pädagogisches Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen ausgebaut haben, ist der Bedarf weiterhin hoch“, erklärt Staatssekretär Volker Schebesta. Daher arbeite man weiter daran, Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu entwickeln.
Ein weiterer Schritt zur Förderung der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg ist das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Umsetzung des Landesprogramms zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung. Das Programm beinhaltet eine einmalige Förderung in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen ist Aufgabe der Kommunen, aber die Förderung durch das Land soll die Kommunen unterstützen und zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit beitragen. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Standortfaktor, der Eltern die Berufstätigkeit ermöglicht und der Wirtschaft im Wettbewerb um Fachkräfte zugutekommt.
Staatssekretär Volker Schebesta betont, dass die angespannte Situation im Bereich der Kinderbetreuung und die hohen Belastungen für das pädagogische Personal bekannt seien. Das gemeinsame Ziel sei es, die Balance vor Ort zwischen dem Bildungsanspruch der Kinder, dem Betreuungsbedarf der Eltern und den Belangen der pädagogischen Fachkräfte zu wahren.
Die neuen Gesetzesänderungen und Fördermaßnahmen sollen somit dazu beitragen, dass Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg flexibler auf die individuellen Gegebenheiten reagieren können und ein gutes Betreuungsangebot gewährleisten können. Durch die Schaffung neuer Betreuungsplätze wird die Situation für Kinder und Familien verbessert und zugleich der Standortfaktor der gut ausgestatteten Kindertageseinrichtungen gestärkt.