Wirtschaft

Fiktiver Unternehmerlohn bis Ende September verlängert

Die Landesregierung verlängert den Lohn des fiktiven Unternehmers bis Ende September. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes in der vierten Phase soll der gemeinsam erzielte Zwischenerfolg dauerhaft gesichert werden.

Das Land ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes auch in seiner vierten Phase – der „Überbrückungshilfe III Plus“ – mit dem nachgewiesenen fiktiven Unternehmerlohn. Das hat der Ministerrat am 13. Juli 2021 beschlossen. „Viele Unternehmen in Baden-Württemberg können jetzt wieder aus eigener Kraft Umsätze generieren“, betonte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie freut sich, dass die aktuelle Infektionsrate und die steigende Durchimpfungsrate der Bevölkerung auch die lokale Wirtschaft aufatmen lassen. „Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass wir den gemeinsam erzielten Zwischenerfolg langfristig sichern. Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die sogenannte Delta-Variante stehen die Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns ist zu einem festen Bestandteil der Corona-Förderprogramme geworden“, so die Ministerin weiter. Gerade für Inhaber von Personen- und Einzelunternehmen, die kein eigenes Gehalt haben, sei der Scheinunternehmerlohn laut Hoffmeister-Kraut eine notwendige Stütze.

Überbrückungshilfe schafft Planungssicherheit

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch solche Hilfe beim Neustart für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen vor kurzem bis September verlängert. „Mit der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus hat der Bund Planungssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Das ist ein wichtiges Signal für die Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land, die noch immer von den Corona-bedingten Einschränkungen betroffen sind“, so die Ministerin. Leider auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen die Bundesregierung immer noch nicht die Lücke für jene Unternehmer geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreichte.

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Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus gewährt das Land Baden-Württemberg für den Zeitraum Juli bis September 2021 eine fiktive Unternehmerlohnpauschale mit einem Festbetrag von 1.000 Euro monatlich, sofern ein Umsatzrückgang von at mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019.

Antrag über den Bund

Nach aktuellen Informationen des Bundes sollen noch Ende Juli 2021 Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Wiedereinstiegshilfe Plus gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Bundesplattform. Der Zuschlag zum Scheinunternehmerlohn im Beantragungsverfahren der Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Ist die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits genehmigt, kann der Scheinunternehmerlohn nachträglich beantragt werden mittels einen Änderungsantrag.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Corona-Überbrückungshilfe

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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