
Das erfolgreiche Pilotprojekt zur Förderung der Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau beginnt im zweiten Jahr. Anträge können vom 25. November 2020 bis zum 1. März 2021 eingereicht werden. Ziel des Projekts ist es, lebensbedrohliche Situationen aufgrund wetterbedingter Ertragsverluste in landwirtschaftlichen Betrieben zu verhindern.
„Die große Beteiligung an unserem bundesweit bislang einzigartigen Pilotprojekt zur Förderung der Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau bereits im ersten Jahr ist ein Beweis dafür, dass die Landwirte bereit sind, Verantwortung für die Prävention operationeller Risiken zu übernehmen. Wir gehen jetzt mit unserem Projekt in ein weiteres Jahr und unterstützen damit unsere Landwirte bei der Bewältigung klimabedingter Schäden „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk. Das Antragsverfahren für die Finanzierung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau für das Anbaujahr 2021 beginnt am 25. November 2020 und läuft bis zum 1. März 2021. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2020 am Finanzierungsverfahren teilgenommen haben, als auch Neuankömmlinge , muss für 2021 einen neuen Förderantrag stellen.
Das vom Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz finanzierte Pilotprojekt für Mehrrisikoversicherungen im Obst- und Weinbau stieß im ersten Jahr auf großes Interesse bei Wein- und Obstbauern. Während des Antragszeitraums gingen für das Wachstumsjahr 2020 rund 1.350 Förderanträge ein. Die versicherte Fläche beträgt über 14.000 Hektar, darunter rund 7.000 Hektar Weinberge und 5.400 Hektar Kernobst. „Seit Anfang November wurden die Zuschussmitteilungen für das erste Jahr verschickt, so dass die staatlichen Subventionen für die Versicherungsprämien in den meisten Fällen im Jahr 2020 ausgezahlt werden können“, erklärte Minister Hauk.
Wie wichtig Versicherungsschutz als Instrument zur Verhütung operationeller Risiken sein kann, zeigten die Frostnächte Anfang April und Mai, die in Baden-Württemberg mehrere tausend Hektar Obstgärten und Weinberge teilweise schwer beschädigten. „Die staatliche Finanzierung hat sich im ersten Jahr positiv auf die teilnehmenden Unternehmen ausgewirkt und sollte weiterhin den Ton angeben“, betonte Minister Hauk.
Antragsverfahren für das Förderprogramm
Im Folgenden werden wichtige Eckpunkte und Änderungen im Antragsverfahren des Pilotprojekts zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau vorgestellt.
Ziel des Förderprogramms ist es, Situationen zu verhindern, die die Existenz des Unternehmens aufgrund wetterbedingter Ertragsverluste in landwirtschaftlichen Betrieben gefährden. Die Förderung von Versicherungsprämien bietet daher keinen umfassenden Schutz, ist jedoch mit der Einhaltung der folgenden Bedingungen verbunden:
- Förderfähige Risiken: Starker Frost, Sturm, starker Regen,
- Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent,
- Maximale Entschädigung von maximal 80 Prozent der Versicherungssumme und
- Maximale Versicherungssummen (maximale Hektarwerte) je nach Erntegruppe.
Kulturgruppe: | Maximaler Hektarwert: |
Kernobst | 20.000 Euro |
Steinfrucht | 20.000 Euro |
Buschbeeren | 30.000 Euro |
Erdbeeren | 30.000 Euro |
Industrie- oder Apfelweinfrucht | 10.000 Euro |
Wein oder Tafeltrauben | 30.000 Euro |
Die Vereinbarung unterschiedlicher Versicherungsbedingungen (z. B. niedrigere Selbstbehalte, höhere maximale Hektarwerte) ist grundsätzlich zulässig, jedoch nicht förderfähig und muss vom Antragsteller selbst finanziert werden. Ein Zuschuss wird nur für den förderfähigen Bereich des Versicherungsvertrags gewährt. Die beteiligten Versicherungsunternehmen verwenden die Versicherungsdaten, um das förderfähige Prämienvolumen für jeden Antragsteller zu bestimmen, das die Grundlage für die Berechnung des Zuschussbetrags bildet. Es wird empfohlen, bei Abschluss des Vertrags mit der Versicherungsgesellschaft zu klären, dass der förderfähige Prämienbetrag auch für diese Fälle mit unterschiedlichen Bedingungen berechnet wird.
Versicherungsunternehmen müssen am Projekt teilnehmen
Die Prämienunterstützung aus dem Land Baden-Württemberg ist nicht an den Abschluss eines Vertrages mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft gebunden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherungsgesellschaft zuvor mit dem Ministerium eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat, die die Zusammenarbeit bei der Durchführung des Finanzierungsprozesses unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen regelt. Vor Abschluss des Versicherungsvertrags sollten Antragsteller daher sicherstellen, dass die betreffende Versicherungsgesellschaft am Pilotprojekt teilnimmt und die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllt.
Zuschüsse können landwirtschaftlichen Unternehmen mit Hauptsitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg gewährt werden, die eine Einzel- und / oder Mehrfachrisikoversicherung abschließen, um sich gegen das Risiko von starkem Frost und / oder Sturm und / oder starkem Regen gegen den wetterbedingten Verlust von zu schützen Fruchtertrag. Der Zuschuss wird in Form eines jährlichen Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie für Versicherungen, die gemäß dem Förderprogramm abgeschlossen werden.
Für die Beantragung einer Finanzierung sind Informationen zu den zu versichernden Bereichen, kulturellen Gruppen und Risiken erforderlich. Eine Liste der dem Förderantrag beigefügten Bereiche muss als Flächennachweis ausgefüllt werden. Das detaillierte Gebietszertifikat kann jedoch durch die Zustimmung zum Zugriff auf die Daten des gemeinsamen Antrags oder des Weinbauregisters ersetzt werden.
Ausnahmen nicht versicherungspflichtig
Die Förderung von Versicherungsprämien setzt voraus, dass alle vom antragstellenden Unternehmen in Baden-Württemberg verwalteten Gebiete der jeweiligen Erntegruppen gegen das Risiko von starkem Frost und / oder Sturm und / oder starkem Regen versichert sind. Folgendes ist von dieser Regel ausgenommen, dh Folgendes unterliegt keiner Versicherungspflicht:
- Anbauflächen mit fest installierten technischen Schutzmaßnahmen gegen die Gefahr von starkem Frost, Stürmen und / oder starkem Regen wie Frostschutzstreuseln, Heizkabeln, Folientunneln usw.
- Brache oder gerodete Gebiete,
- Junge Pflanzen im Wein (erstes Jahr des Stehens).
Der Umfang dieser nicht versicherungspflichtigen Anbaufläche ist ebenfalls im Antrag 2021 anzugeben. Alle anderen Anbauflächen einer Erntegruppe unterliegen der im Programm vorgeschriebenen Versicherungspflicht.
Genaue Bereichsinformationen sind erforderlich
Genaue Flächendetails sind für den Antrag auf Ertragsversicherungsfinanzierung von entscheidender Bedeutung. Die Antragsteller sind verpflichtet, korrekte Gebietsinformationen anzugeben und die Genehmigungsbehörde unverzüglich über Änderungen zu informieren. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der beantragte Bereich und der versicherte Bereich (unter Berücksichtigung der nicht versicherungspflichtigen Bereiche) übereinstimmen. Im ersten Jahr des Pilotprojekts gab es immer mehr Fälle, in denen die Gebietsinformationen im Finanzierungsantrag nicht mit den Informationen im Versicherungsvertrag übereinstimmten. Dies machte ein komplexes Testverfahren erforderlich, um die Abweichungen im Einzelfall zu klären und gegebenenfalls zu korrigieren. Einige Förderanträge, für die größere Flächenunterschiede nicht plausibel erklärt werden konnten, mussten sogar abgelehnt werden. Um das Antragsverfahren in diesem Punkt effizienter umsetzen zu können, wurde eine auf dem gemeinsamen Antrag beruhende Reduktionsverordnung in die Verwaltungsverordnung aufgenommen. Dies sieht vor, dass Flächenabweichungen von bis zu fünf Prozent oder maximal 0,5 Hektar zwischen der beantragten und der versicherten Fläche in einer Erntegruppe weiterhin toleriert werden. Wenn die Fläche um mehr als fünf Prozent oder 0,5 Hektar abweicht, wird der Zuschuss künftig um das Doppelte der ermittelten Differenz gekürzt. Eine Flächenabweichung von mehr als 20 Prozent führt zum Verlust des Zuschusses für die betreffende Pflanzengruppe.
Einzel- und Mehrfachrisikoversicherungen sowie Einjahres- und Mehrjahresverträge können für jede Kulturgruppe finanziert werden. Achtung: Auch bei mehrjährigen Versicherungsverträgen muss für 2021 ein neuer Förderantrag gestellt werden.
Bewerbungsprozess
Wichtig: Beantragen Sie immer eine Finanzierung, bevor Sie eine Versicherung abschließen! Der Antrag auf Gewährung von Leistungen für Versicherungsprämien muss immer vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrags gestellt werden. Davon kann ab dem Mehrjahresvertrag nur ab dem zweiten Jahr abgewichen werden. Wenn Flächen vermietet sind, muss der Finanzierungsantrag eingereicht werden, bevor der Versicherungsvertrag geändert wird. Aus Gründen staatlicher Beihilfen ist es nicht möglich, bestehende Versicherungsverträge in das Förderprogramm aufzunehmen.
Das Antragsformular für die Ertragsversicherung für Obst und Weinbau für 2021 wird als PDF-Format erstellt, das am Computer ausgefüllt werden kann. Integrierte Überprüfungsfunktionen erleichtern das Ausfüllen und Bereitstellen von Informationen für Antragsteller, wenn beispielsweise ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt wurde oder unvollständig ist. Nach dem Ausfüllen muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und dann an das Ministerium für ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz gesendet werden.
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Inspiriert von Landesregierung BW