Für die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen werden dringend attraktivere öffentliche Ladepunkte benötigt. Aus diesem Grund können Unternehmen und die öffentliche Hand bis zum 22. August Fördermittel für Schnellladestationen beantragen.
Das Verkehrsministerium fördert den Aufbau neuer urbaner Schnellladestationen: Bis zum 22. August 2022 können Unternehmen und die öffentliche Hand eine Förderung für Schnellladestationen mit mindestens acht und maximal 20 neuen DC-Schnellladestationen beantragen mit einer Ladeleistung von mindestens 75 kW.
Darüber hinaus können optional öffentlich zugängliche Ladepunkte mit geringerer Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität gefördert werden. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Elektromobilität ist für die Mobilitätswende unverzichtbar. Für die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen werden dringend attraktivere öffentliche Ladepunkte benötigt. Nur so können wir die Elektrifizierung hochfahren. Mit dem Förderaufruf sind wir dabei.“ auch das Schließen einer Finanzierungslücke in der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für diejenigen, die keine Garage oder keinen Stellplatz haben oder unterwegs sind.“
Gesamtfördervolumen von bis zu fünf Millionen Euro
Ziel der Förderung ist es, das Angebot für Besucher von Innenstädten und anderen dicht bebauten Gebieten sowie für sogenannte Laternenparker zu verbessern. Das Gesamtfördervolumen beträgt bis zu fünf Millionen Euro. Grundlage des ersten Förderaufrufs ist die neue Förderrichtlinie zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg.
Anforderungen und Form
Antragsberechtigt sind Unternehmen und die öffentliche Hand. Um das Kriterium „Urban“ zu erfüllen, müssen die neuen Schnellladestationen in Gebieten mit einer Mindestbevölkerungsdichte von mehr als 500 Einwohnern pro Quadratkilometer liegen. Alle Details können dem Aufruf zur Finanzierung entfernt werden. das Anfragen können bis zum 22.08.2022 beim Verkehrsministerium eingereicht werden. Nach Ablauf der Antragsfrist erfolgt die Auswahl der Förderanträge anhand einer Rangfolge anhand der beantragten Förderhöhe.
Hubs erhöhen die Chance auf freie Ladeplätze
Urbane Schnellladestationen bieten eine attraktive und schnelle Nachlademöglichkeit im Alltag. Durch die Bündelung mehrerer Ladepunkte an einem Standort steigt die Wahrscheinlichkeit, einen freien Ladepunkt zu finden. Im urbanen Bereich eignen sich die Schnellladestationen auch für Fahrer von Elektrofahrzeugen, die über keinen eigenen Stellplatz verfügen und somit keinen eigenen privaten Ladepunkt nutzen können.
Ladestationen im Land
Stand Anfang Juni 2022 gab es laut Bundesnetzagentur in Baden-Württemberg 10.892 öffentlich zugängliche Ladepunkte (davon 1.484 Schnellladepunkte). Laut Koalitionsvertrag 2021-2026 sind in Baden-Württemberg zwei Millionen öffentliche und nicht-öffentliche Ladepunkte das Ziel bis 2030. Der nächste öffentlich zugängliche Ladepunkt soll in Wohn- und Gewerbegebieten fußläufig erreichbar sein.
Der erste Förderaufruf zum Bau urbaner Schnellladestationen ist Teil verschiedener Ladeinfrastruktur-Fördermaßnahmen des Verkehrsministeriums. Nach einem ersten erfolgreichen Förderaufruf für E-Kreis-Hubs im Jahr 2021 wird derzeit an einem zweiten Förderaufruf zum Bau von E-Kreis-Hubs gearbeitet Betrieb einer Photovoltaikanlage mit optionaler Ladeinfrastrukturkomponente gefördert.
Inspiriert von Landesregierung BW