
Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Die Landesregierung Baden-Württemberg wird daher entsprechende Ausnahmen in mehrere Verordnungen aufnehmen.
Das Robert Koch Institut (RKI) eröffnete seine Aktualisierte Empfehlungen für den Umgang mit geimpften Personen. Dementsprechend ist eine Ausnahme von der Segregationspflicht für enge Kontaktpersonen vorzusehen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Gleiches gilt für Menschen, die bisher haben ein Erhielt eine Dosis Impfstoff und hatte auch eine Vorgeschichte von COVID-19.
Ausnahmen für geimpfte Personen
„Wir setzen die Empfehlungen des RKI in Baden-Württemberg um. Die Landesregierung ist jetzt die Corona-Regulierungstrennung und der Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung Dementsprechend anpassen. Eine Ausnahme ist in den jeweiligen Verordnungen enthalten, wonach geimpfte, beschwerdefreie Personen nicht mehr isoliert werden müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Reisende aus allen Risikobereichen im Ausland “, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Gemäß der RKI-Empfehlung gilt der Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten verschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe sind anerkannt. Die Änderungen werden diese Woche vorgenommen und sollten am kommenden Montag, dem 19. März, erfolgen. April, in Kraft treten.
Bei geimpften Personen für stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es weitere Änderungen. Mit einer Impfrate von 90 Prozent der Bewohner können wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierten Maskenanforderungen und Tests vor dem Zugang für Besucher, gelten weiterhin.
Auf Veranlassung einer gemeinnützigen Organisation im Landkreis Lörrach wird der Staat dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg (VGH) vom 6. April 2021 weitgehend zustimmen. „Wir sind an einer Vereinbarung interessiert, die ist zufriedenstellend für alle Beteiligten. Es ist wichtig, die Bedürfnisse älterer Menschen, die zur Normalisierung geimpft wurden, sowie alle Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz im Auge zu behalten “, sagt Lucha.
Letzte Woche schrieb Minister Lucha an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass wichtige Fragen im Umgang mit doppelt geimpften Menschen bis heute Mittag nicht geklärt und um Klärung für ein landesweites Verfahren gebeten worden seien. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung diese Klarstellung noch nicht vorgenommen hat, ergreift der Staat nun die Initiative. Die Gerichte haben zu Recht auf die Notwendigkeit von Maßnahmen hingewiesen.
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