Die staatliche Änderung des Gesetzentwurfs zum Insolvenzschutz durch Reiseversicherungskassen wurde vom Bundesrat angenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen kleine und mittlere Tourismusunternehmen über den geplanten Entwurf hinaus entlasten.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen in Baden-Württemberg hat sich angemeldet Bundesrat erfolgreich für kleine und mittlere Tourismusunternehmen eingesetzt. Ein Entwurf des Bundeskabinetts sieht vor, dass der Insolvenzschutz für Unternehmen der Reisebranche über eine Reiseversicherungskasse erfolgen soll, in die die Reiseveranstalter einzahlen und über die sie künftig die erforderlichen Sicherheitsbescheinigungen erhalten. „Der vorgeschlagene Reisesicherheitsfonds soll den im Falle der Insolvenz des Reiseanbieters bereits gezahlten Kaufpreis sichern. Obwohl dieser Ansatz ein Schritt in die richtige Richtung ist, geht er in der aktuellen Krise nicht weit genug. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit nur durch die sehr hohen Beiträge zum Aufbau des Fonds stärker belastet. Mit dem Änderungsantrag möchte ich kleine und mittlere Tourismusunternehmen entlasten “, sagte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Im Einzelnen sieht der Antrag zwei Änderungen vor: die Verlängerung des Zeitraums, in dem das Zielkapital der Reiseversicherungskasse aufgebaut werden muss, von fünf auf zehn Jahre sowie eine Erhöhung der Umsatzschwelle, ab der Reiseunternehmen verpflichtet sind Über die Reiseversicherung wird eine Deckung von drei bis 20 Millionen Euro gewährleistet. „Die Reiseveranstalter stehen aufgrund der sehr hohen Beiträge zum Aufbau des Fonds vor weiteren Herausforderungen. Ich bin daher entschlossen, den Zeitraum, in dem der Fonds aufgebaut wird, zu verdoppeln. Darüber hinaus fordere ich eine erhebliche Erhöhung der Umsatzschwelle, ab der die Verpflichtung zur Beteiligung am Fonds für die einzelnen Unternehmen wirksam wird. Dies gibt mittelständischen Reiseunternehmen die Möglichkeit, zwischen einer Fondsbeteiligung und herkömmlichen Versicherungsangeboten zur Deckung des Reisepreises zu wählen. In der gegenwärtigen Situation müssen wir alles tun, um Unternehmen zu entlasten und ihnen Flexibilität zu geben. „“
Reiseveranstalter können keine Pauschalreisen ohne Sicherheitszertifikat eines Versicherers anbieten. Die deutschen Versicherungsunternehmen handeln derzeit jedoch sehr vorsichtig in diesem Markt, der die Preise für Versicherungspolicen in die Höhe treibt. Diese Situation soll durch die verursacht werden „Entwurf eines Gesetzes zum Insolvenzschutz durch Reiseversicherungskassen und Änderung der Reisevorschriften“ angetroffen werden. Der Antrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg auf den Gesetzesentwurf wurde heute vom Bundesrat angenommen und wird nun im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates an die Bundesregierung weitergeleitet.
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