Mit der Änderung der Corona-Aussonderungsverordnung treten am 28. August insbesondere für Schüler sowie für Grundschul- und Kita-Kinder Erleichterungen in Kraft – verbunden mit gezielten Tests für mehr Sicherheit in Schule und Kita.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat heute, Freitag, 27. August, die Trennung durch Corona-Verordnung überarbeitet. Damit treten am Samstag, 28. August, weitere Vereinfachungen insbesondere für Schüler und Grundschul- und Kita-Kinder in Kraft – verbunden mit gezielten Tests für mehr Sicherheit in Schulen und Kitas.
68 Prozent aller über Zwölfjährigen des Landes sind inzwischen geimpft, 66,5 Prozent von ihnen haben bereits vollen Impfschutz. Dies ermöglicht die Erleichterungen, die jetzt gemacht werden.
Die Änderungen im Detail für Sekundarschulen:
- Die Quarantäne von Mitschülern kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese für einen Zeitraum von fünf Schultagen negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden.
Die Änderungen im Detail für Grundschulen und Kitas:
- Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmal negativ getestet wurden. Geimpfte Kinder sind von den Tests ausgenommen.
Die Änderungen im Detail für Pflegeheime und Krankenhäuser:
- Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen unter Quarantäne gestellt werden müssen.
Trennung durch Corona-Verordnung
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Messenger-Dienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtige Informationen immer aktuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW