![Eckpfeiler für einen Solidaritätspakt Sport IV](/wp-content/uploads/Eckpfeiler-fuer-einen-Solidaritaetspakt-Sport-IV.jpg)
Der Solidar Pakt III, der Ende des Jahres ausläuft, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das strukturelle Finanzierungsvolumen des neuen Solidaritätspakts Sport IV soll von 87,5 Millionen Euro jährlich um 18 Millionen Euro jährlich deutlich erhöht werden.
Bei einer Videokonferenz trafen sich heute die beiden Büroleiter des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport und des Finanzministeriums mit dem Exekutivkomitee des Staatlicher Sportverband Baden-Württemberg eV (LSV) einigten sich auf wichtige Punkte für die Fortsetzung des Solidaritätspakts zum Sport.
Der Solidaritätspakt III, der Ende 2021 ausläuft, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das strukturelle Finanzierungsvolumen des neuen Solidaritätspakts Sport IV (2022 bis 2026) soll von 87,5 Millionen Euro jährlich um 18 Millionen Euro jährlich deutlich erhöht werden. Mit diesen strukturellen Ressourcen soll das gesamte Aktionsfeld im Leistungssport gefördert und deutlich gestärkt werden. Die Mittel für die Subventionierung von Teilzeit-Ausbildern sollten bei Bedarf ebenfalls erhöht werden. Es wurde auch eine Einigung über ein einmaliges Sonderprogramm im Wert von 40 Millionen Euro für den Bau von Clubsportanlagen erzielt. Eine Entscheidung über die Finanzierung von national wichtigen Sportanlagen soll im Rahmen künftiger Haushaltskonsultationen getroffen werden. Das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport und der LSV werden die Notwendigkeit dafür ermitteln. Der Staat wird der Gemeinsamen Finanzkommission auch den Bau kommunaler Sportanlagen vorantreiben.
In einem nächsten Schritt müssen Staat und Sport die konkrete Form des Solidaritätspaktsports mit allen weiteren Details erarbeiten. Die Vereinbarung über die vorgenannten Finanzierungsbeträge des Solidaritätspakts Sport IV unterliegt ebenfalls den notwendigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers.
Starkes Signal des Landes für den Sport
Premierminister Winfried Kretschmann: „Sport ist ein zentrales Glied in unserer Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund der Koronapandemie ist das jetzt gefundene Abkommen ein starkes Signal des Landes Baden-Württemberg für den Sport. Im Massensport sind Millionen von Bürgern in Tausenden von Sportvereinen aktiv, viele von ihnen melden sich freiwillig und versuchen, Angebote wie Online-Kurse mit großem Engagement auch bei Pandemien anzubieten. Wir alle spüren, wie sehr wir das in diesen Zeiten vermissen. Umso mehr freut es mich, dass wir jetzt allen Sportvereinen des Landes die klare Botschaft übermitteln: Ihre Arbeit ist unverzichtbar. „“
Sicherheitsplanung mit dem neuen Solidaritätspakt
Sportminister Dr. Susanne Eisenmann: „Das starke Verhandlungsergebnis ist ein wichtiges Zeichen des Sports – insbesondere in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie. Wir stehen unseren Sportverbänden und Sportvereinen zur Seite und schaffen mit dem neuen Solidaritätspakt Planungssicherheit. Genauso richtig wie wichtig ist es, dass wir einerseits die strukturelle Unterstützung erhöhen und einerseits ein einmaliges Sonderprogramm im Wert von 40 Millionen Euro starten, um den Auftragsbestand für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Vereinsports zu verringern Einrichtungen.
Gute Aussichten für Vereine
Finanzminister Edith Sitzmann: „Sport ist körperlich und geistig gut und bringt Menschen zusammen. Selbst Corona konnte ihm diese besondere Kraft nicht nehmen. Die Pandemie machte die Arbeit von Sportvereinen und -verbänden jedoch äußerst schwierig. Deshalb war es wichtig, dass wir sie mit Hilfsprogrammen und Steuererleichterungen unterstützen. Mit dem neuen Sport-Solidaritätspakt geben wir Ihnen gerne gute Perspektiven und Planungssicherheit für die kommenden Jahre. „“
Hilfe für Sportvereine
In den letzten Monaten wurden Sportvereine und -verbände umfassend unterstützt und steuerlich verbessert. Zum Beispiel hat der Staat ein Nothilfeprogramm für Sportvereine und -verbände ins Leben gerufen, die unverschuldet auf einen Liquiditätsengpass gestoßen sind, der ihre Existenz bedroht. Das Programm hatte ursprünglich ein Volumen von 11,635 Millionen Euro, wurde Ende 2020 um 7,5 Millionen Euro erhöht und bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Im gemeinnützigen Recht wurden zahlreiche Steuerverbesserungen vorgenommen, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. So wurde beispielsweise die Pauschale für Ausbilder von 2.400 Euro pro Jahr auf 3.000 Euro erhöht. Das Freiwilligengeld wurde von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr erhöht. Dies bedeutet, dass Vergütungen und Aufwandsentschädigungen, beispielsweise für freiwillige Trainer von Jugendmannschaften oder für Vorstandsmitglieder in Amateurclubs, bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Darüber hinaus wurde die Befreiungsgrenze für Erträge aus dem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 45.000 Euro angehoben. Darüber hinaus bringen die Erhöhung der Grenze für den vereinfachten Nachweis von Spenden und die Aufhebung der Verpflichtung zur sofortigen Verwendung von Mitteln mit einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro Erleichterung.
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Inspiriert von Landesregierung BW