Baden-Württemberg vereinfacht die Quarantäneregelungen an Schulen und Kitas und setzt auf Intensivtests statt Klassenquarantäne. Zur Umsetzung der Regeln werden die entsprechenden Corona-Verordnungen angepasst.
Die Gesundheitsminister der Länder haben sich Anfang dieser Woche auf einfachere Quarantäneregeln in Schulen und Kitas geeinigt. Des Entscheidung sieht vor, dass in einem Corona-Fall die gesamte Klasse nicht mehr dabei ist Quarantäne müssen. Die bundesweite Entscheidung basiert damit auf einer in Baden-Württemberg bereits geltenden Linie. Die aktuellen Regelungen im Land werden zu Beginn des Schuljahres durch weitere Sicherheitsmaßnahmen ergänzt.
- In Baden-Württemberg werden künftig bei einem positiven Fall in der Klasse alle nicht geimpften und nicht genesenen Schüler fünf Tage hintereinander getestet.
- Mitarbeiter in Schulen und Kitas, die nicht geimpft (geimpft oder genesen) sind, müssen sich täglich vor Arbeitsbeginn testen.
- Das infizierte Kita-Kind oder die betroffenen Schulkinder werden sofort für 14 Tage in Isolation geschickt.
- Während dieser Zeit bleibt die jeweilige Schulklasse beispielsweise in den Pausen als Klassengruppe zusammen und vermischt sich nicht mit anderen Klassen.
- Sportunterricht findet nur außerhalb und im Unterricht statt.
- Während dieser Zeit muss im Musikunterricht auf Singen und den Einsatz von Blasinstrumenten verzichtet werden.
- Sobald innerhalb von zehn Tagen 20 Prozent der Schüler einer Klasse gleichzeitig Infektionen aufweisen – und damit eine hohe Infektionsdynamik – wird dies überprüft örtliches Gesundheitsamtfür welche Schüler oder ob für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet wird. Diese Regelung gilt auch für Kindertagesstätten.
Schutz und Präsenzunterricht ermöglichen
„Mit verschärften Tests als Alternative zur Quarantäne erhöhen wir die Sicherheit und ermöglichen einen verlässlichen Schulunterricht in der Präsenz“, sagte Gesundheitsministerin Manne Lucha. „Es geht um einen herausfordernden Kompromiss zwischen dem Recht auf Bildung, dem Wohl von Kindern und Jugendlichen und der Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Quarantäne und Isolation sind gerade für viele Familien mit Kindern eine enorme psychosoziale Belastung. Unsere gezielte Quarantäneregelung, die auch von führenden Kinderärzten empfohlen und durch wissenschaftliche Untersuchungen unterstützt wird, ist – verbunden mit einem engmaschigen Testkonzept – ansteckend sinnvoll und praktikabel. Darüber hinaus gilt natürlich weiterhin, dass alle Menschen, für die eine Impfempfehlung besteht, im Interesse von Kindern und Jugendlichen geimpft werden sollten. „
„Wir wollen im kommenden Schuljahr so viel Präsenzunterricht wie möglich anbieten“, sagte Bildungsministerin Theresa Schopper. „Unser Ziel ist klar: Studierende konsequent zu schützen und ihnen gleichzeitig möglichst die Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen. Mit den getroffenen Regelungen haben wir ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen: Durch den Verzicht auf Quarantänezeiten verhindern wir für die Studierenden stressige Tage in der Isolation. Andererseits bietet uns das strenge Testregime nach einer Ansteckung einen wissenschaftlich belegten Schutz. „
Corona-Bestimmungen werden angepasst
Tägliche Tests können eine gleichwertige Alternative zur Quarantäne in Schulen sein und eine Zunahme von Infektionen reduzieren. Darauf deuten erste Studien, etwa von der Universität Oxford, hin. Quarantäneanordnungen werden von den Gesundheitsbehörden grundsätzlich mit Augenmaß erlassen und sind von der Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen und Vorschriften zum Tragen von medizinischen Schutzmasken abhängig. Geimpfte und rekonvaleszente Personen ohne Symptome sind grundsätzlich von Quarantäneanordnungen ausgenommen. Sind sich geimpfte oder genesene Personen jedoch unsicher, ist auch ein Test möglich.
Für die Umsetzung der Vorschriften ist das Ministerium für Gesundheit und Kultur zuständig Trennung durch Corona-Verordnung bzw. Schule anpassen.
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