Innenministerium

70 Jahre Bundesverfassungsgericht

Am 9. September 1951 fällte das Bundesverfassungsgericht als „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe seine erste Entscheidung. 70 Jahre sind seitdem vergangen. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist eine Erfolgsgeschichte.

Im September 2021 jährt sich die Gründung des Bundesverfassungsgerichts als höchstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im badischen Karlsruhe zum siebzigsten Mal: ​​Am 9. September 1951 fällte das Bundesverfassungsgericht seine erste Entscheidung. Es befasste sich mit der Neuordnung in den Bundesländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Das Bundesverfassungsgericht ist ein absolutes Erfolgsmodell

Der stellvertretende Ministerpräsident erklärt sein 70-jähriges Bestehen Thomas Stroblder als Innenminister auch „Verfassungsminister“ ist: „Die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts als ‚Hüter des Grundgesetzes‘ ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Sie hat bahnbrechende Urteile gefällt und genießt bei den Bürgern hohes Ansehen und Vertrauen. Kurz: Sie steht dafür, staatliche Entscheidungen einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen und Grundrechte mit Leben zu füllen. Die Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat Gewicht und ist eine wesentliche Grundlage für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. „

Schutz der Rechte und der Würde aller Menschen

„Das Engagement des Bundesverfassungsgerichts für den Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist nicht zu überschätzen. Es ist seiner Rolle als oberste Instanz der deutschen Rechtsordnung über die Jahrzehnte in bemerkenswerter Weise gerecht geworden.“ Auch das Bundesverfassungsgericht steht für die Unabhängigkeit der Justiz, immer mit herausragenden Männern und Frauen auf der Bank. Wir sind stolz und dankbar für die Dienste, die das Bundesverfassungsgericht für Recht und Freiheit in den letzten 70 Jahren geleistet hat Minister Strobl.

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Die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts

24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft. Im Gegensatz zum Landesgerichtshof der Weimarer Republik werden dem Bundesverfassungsgericht weitreichende Befugnisse zum Schutz der Grundrechte und zur Durchsetzung des Grundgesetzes eingeräumt.

17. April 1951: Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz tritt in Kraft.

4. Mai 1951: Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts sieht vor, dass der Dienstort des Gerichts (vorerst) in Karlsruhe, Baden ist.

7. September 1951: Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Arbeit im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe mit insgesamt 23 Richtern auf. Ihr erster Präsident ist Hermann Höpker-Aschoff.

9. September 1951: Der Zweite Senat trifft die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es befasst sich mit der Neuordnung in den Bundesländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

28.09.1951: Im Beisein von Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer wird das Bundesverfassungsgericht feierlich eröffnet.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/


Kopien des Grundgesetzes liegen auf einem Tisch.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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