Öffentliche und private Organisationen werden vom Staat mit insgesamt 56 Millionen Euro unterstützt, wenn sie während der koronabezogenen Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 auf Beiträge der Eltern verzichtet haben. Es wird vereinbart, dass der Staat 80 Prozent der Beiträge übernimmt Kosten, 20 Prozent werden von den Gemeinden getragen.
Der Staat hat ein weiteres Hilfspaket zusammengestellt, um Familien zu entlasten: Mit insgesamt 56 Millionen Euro werden öffentliche und private Organisationen vom Staat unterstützt, wenn sie während der koronabezogenen Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 auf Beiträge der Eltern verzichtet haben Die Landesregierung hat entschieden. Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagesstätten, außerschulische Betreuungszentren, außerschulische Betreuungszentren an Schulen sowie für die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der zuverlässigen Grundschule. Es wird vereinbart, dass der Staat 80 Prozent der Kosten übernimmt, 20 Prozent von den Kommunen.
Unterstützen Sie die Familien in dieser Zeit so weit wie möglich
„Unser Ziel ist es, die Familien in dieser Zeit nach besten Kräften zu unterstützen. Deshalb ermöglichen wir den Gemeinden, die Beiträge der Eltern für die Zeit der Schließung zu erstatten und damit die Eltern zu entlasten. Die meisten Gemeinden haben dies bereits umgesetzt; Die anderen Gemeinden haben jetzt eine verbindliche Zusage aus den staatlichen Mitteln und sollten schnell folgen “, sagte der Premierminister Winfried Kretschmann.
Zusätzlicher Bestandteil der kommunalen Stabilität und des Zukunftspakts
Finanzminister Edith Sitzmann hat mit den kommunalen Landesverbänden die wichtigsten Punkte des Hilfspakets für die Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und unabhängigen Einrichtungen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der zuverlässigen Grundschule der öffentlichen Einrichtungen vereinbart. Sie betonte: „Eltern und vor allem Alleinerziehende schultern in diesen Zeiten viel: Kinderbetreuung, Arbeit zu Hause – und oft alles gleichzeitig. Es sollte auch keine finanziellen Schwierigkeiten geben. Deshalb unterstützen wir die Anbieter der Pflegeeinrichtungen, wenn sie auf Beiträge der Eltern verzichten. „Wie im Frühjahr 2020 wird der Staat 2021 ohne Bürokratie Hilfe leisten. „Das weitere Hilfspaket ist ein zusätzlicher Bestandteil der milliardenschweren kommunalen Stabilität und des künftigen Pakts, mit dem wir die Gemeinden, Städte und Bezirke der Pandemie unterstützen.“
Solidaritätslösung zusammen mit lokalen Behörden gefunden
Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann sagte: „Ganz klar: Eltern dürfen nicht für Pflegeangebote bezahlen, die sie aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten nicht nutzen konnten. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Kommunen eine solidarische Lösung gefunden, um Eltern und Familien von den Gebühren zu entlasten. „“
Schnelle und unbürokratische Hilfe
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Gemeinden. Damit dies so bleibt, erstatten Staat und Gemeinde gemeinsam die Beiträge der Eltern. Als lokaler Minister ist es mir wichtig, dass die Hilfe die lokalen Behörden schnell und unbürokratisch erreicht. Dies wird nun durch die pauschale Erstattung vom Staat an die Gemeinden garantiert. „“
Kernpunkte des Hilfspakets
- Die Unterstützung des Landes erstreckt sich vom 11. Januar bis 22. Februar 2021.
- Der Staat beteiligt sich, wenn während dieser Zeit keine elterlichen Beiträge für nicht geleistete Betreuungsstunden erhoben oder erstattet werden.
- Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Gemeinden oder den unabhängigen Organisationen.
- Der Staat erstattet den Gemeinden einen Pauschalbetrag von 54 Millionen Euro für nicht erhobene oder erlassene Beiträge der Eltern aus den Kinderbetreuungseinrichtungen der Öffentlichkeit, der Kirche und unabhängiger Einrichtungen sowie für die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der zuverlässigen Grundschule Schule der öffentlichen Einrichtungen. Die Mittel werden gemäß den von den Landesverbänden in Absprache mit dem Staat festzulegenden Verteilungsschlüsseln an die Gemeinden verteilt.
- Weitere zwei Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für Privatschulen zur Verfügung gestellt, die auf elterliche Beiträge für die öffentlichen Schulen verzichtet haben, vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der zuverlässigen Grundschule und flexible Nachmittagsbetreuung während der zweiten Sperrung im Jahr 2021 Die Zahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.
- Um die Liquiditätsengpässe während der Schulschließungen abzubauen, werden die monatlichen Zahlungen an unabhängige Schulen über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt sechs Millionen Euro erhöht.
Der Staat hatte bereits im vergangenen Jahr mit einem Hilfsnetz für Familien zu den Kosten beigetragen, als die Kommunen während der Sperrung auf die Beiträge der Eltern für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und andere Kinderbetreuungseinrichtungen verzichteten.
Im Sommer schlossen dann die Landes- und Gemeindeverbände einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt. Mit insgesamt 4,27 Milliarden Euro sollen der koronabedingte Einkommensrückgang und die zusätzlichen Ausgaben der Kommunen ausgeglichen werden. Davon hat der Staat 2,88 Milliarden Euro übernommen, rund 1,39 Milliarden Euro kamen von der Bundesregierung.
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