Soziales

Diese Woche tritt die überarbeitete Corona-Verordnung in Kraft

Nächste Woche soll eine überarbeitete Corona-Verordnung in Kraft treten. Es enthält neue Warn- und Alarmwerte, um das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Für nicht geimpfte Personen gelten Einschränkungen.

Im Laufe der kommenden Woche wird das Land eine überarbeitete haben Corona-Verordnung verkündigen. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Das Infektionsschutzgesetz ist die entscheidende Rechtsgrundlage, auf der die Corona-Verordnung des Landes aufbaut. Nachdem das Gesetz diese Woche im Bundestag verabschiedet wurde, hat auch der Bundesrat heute die neuen Regelungen verabschiedet. Im Infektionsschutzgesetz wird nicht mehr die siebentägige Inzidenz von Neuinfektionen ausschlaggebend für Corona-Maßnahmen sein, sondern die Situation in den Krankenhäusern. Da das Infektionsschutzgesetz voraussichtlich erst Mitte nächster Woche in Kraft treten wird, wird die aktuelle Corona-Verordnung für diese Übergangszeit nochmals verlängert.

Die Situation in Krankenhäusern ist entscheidend

Die künftige Corona-Verordnung des Landes legt unter anderem die konkreten Warn- und Alarmwerte fest, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:

Warnstufe: 7-tägige Krankenhausaufenthalte (Anzahl stationär aufgenommener Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschritten 8.0 oder bei 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.

Warnstufe: 7-tägige Krankenhausaufenthalte (Anzahl stationär aufgenommener Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschritten 12.0 oder bei 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.

Die von Gesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht Zahlen.

2G-Regulierung in der Alarmstufe

Je nach Niveau werden in bestimmten Lebensbereichen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel PCR-Test für nicht geimpfte Personen in der Warnstufe und 2G-Verordnung, dh geimpft oder genesen in der Alarmstufe. Ausnahmen, zum Beispiel vom PCR-Test und der 2G-Verordnung, werden selbstverständlich für Personen gemacht, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder noch nicht genügend Zeit für eine Impfung hatten, zum Beispiel Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche .

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„Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereiten wir uns auf einen Notfall vor“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 10.09. „Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Infektionen derzeit fast ausschließlich bei ungeimpften Personen auftreten. Von den Krankenhäusern in Baden-Württemberg erfahren wir wiederum, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit schwerem Verlauf auf Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz haben. Daher müssen die Maßnahmen nicht zuletzt beim Schutz des Personenkreises ansetzen, der einen wesentlichen Beitrag zum Infektionsprozess und zur Belastung des Gesundheitssystems leistet. Unser Ziel ist es, in jedem Fall eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und damit Leben zu retten. Dies gilt nicht nur für COVID-19-Patienten, die sonst Gefahr laufen, kein Intensivbett zu bekommen, sondern auch für alle anderen Menschen mit schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch die Behandlung solcher Erkrankungen muss weiterhin gewährleistet sein. „

7-tägige Krankenhausaufenthalte und Intensivfälle im Lagebericht

Die Inzidenz von 7-tägigen Krankenhausaufenthalten und die Anzahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen veröffentlicht die Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg schon jeden Abend in Lagebericht. Am Donnerstag, dem 9. September, lag die Inzidenz von 7-tägigen Krankenhausaufenthalten bei 2,31, und insgesamt wurden 171 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen behandelt.

„Geimpfte schützen sich und ihre Umwelt, aber auch das Gesundheitssystem. Wir können dieser Personengruppe keine weiteren Einschränkungen auferlegen, da sie aktuell wenig mit dem Infektionsverlauf und der Belastung des Gesundheitssystems zu tun haben“, sagte Minister Lucha. „Deshalb müssen die Maßnahmen zeitlich auf die nicht geimpften Personen beschränkt werden, die einen entscheidenden Einfluss auf den Infektionsverlauf und die Belastung des Gesundheitssystems haben. Ich fordere alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal auf: Lassen Sie sich impfen und halten Sie sich daran So kann jeder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir den Alarmwert und die damit verbundenen Maßnahmen später oder möglichst gar nicht erreichen.“

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Corona-Verordnung des Landes

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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