Ab dem 1. Juli 2022 wird die Vertragskündigung für Verbraucher erleichtert. Für langfristige Verträge, die auf einer Website abgeschlossen werden können, wird ein Online-Kündigungsbutton eingeführt. Damit soll es möglich sein, den Vertrag über die jeweilige Webseite über einen deutlich gekennzeichneten Button einfach zu kündigen.
„Handyverträge, Zeitschriften-Abonnements oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Mit wenigen Klicks lässt sich im Internet schnell ein kostenpflichtiger Langzeitvertrag abschließen. Genauso einfach muss die Kündigung sein. Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Anbieter solcher Online-Verträge nun eins sein Stornierungstaste inklusive automatischer Empfangsbestätigung, die Verbrauchern den lästigen Versand von Einschreiben oder mühsame E-Mails erspart“, so die Verbraucherschutzministerin Peter Hukam 30.06.2022 in Stuttgart, anlässlich des Inkrafttretens der Neuregelung zur Einführung des sogenannten Terminierungsbuttons.
Unternehmen, die den Vertragsschluss online über eine Website anbieten, sollen den Vertrag künftig ebenso einfach über diese Website über einen deutlich gekennzeichneten Button kündigen können. Der Widerrufsbutton ist nur eine zusätzliche Möglichkeit des Widerrufs, bestehende Widerrufsformen wie Brief oder E-Mail bleiben bestehen.
„Mit diesem Plus an Verbraucherschutz wird es für Verbraucher einfacher und transparenter, ihre langfristigen Verträge zu verwalten – auch solche, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden“, erklärte die Ministerin.
Weitere Verbesserungen für Verbraucher eingeführt
Die Verordnung ist eine Maßnahme der Gesetz über faire Verbraucherverträgedie im August 2021 beschlossen wurde. Außerdem wurden weitere Verbesserungen für Verbraucher eingeführt, wie etwa eine kürzere Kündigungsfrist für die automatische Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen, wie etwa die Zeitschriften-Abonnements oder Streaming-Dienste, die nun vom Kündigungsbutton erfasst werden.
Zumindest für den Bereich der telefonisch ausgehandelten Gas- und Stromlieferverträge hat sich zudem eine sogenannte Bestätigungslösung entwickelt, wonach Verbraucher die ihnen vom Unternehmer zugesandten Vertragsbedingungen zum Vertragsabschluss schriftlich bestätigen müssen rechtswirksam zu sein. „Die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge sukzessive eingeführten Regelungen sind mit dem Widerrufsbutton nun vollumfänglich anwendbar“, so der Minister.
Mehr Freiheit bei der Vertragsgestaltung
„Allerdings gibt es noch Luft nach oben, zum Beispiel bei der Ausweitung der Bestätigungslösung auf alle telefonisch besprochenen Langzeitverträge.“ Peter Hauk würde auch eine Verkürzung der Erstvertragslaufzeiten von derzeit 24 auf zwölf Monate begrüßen. Eine weitere Überlegung ist die Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts für langfristige Verträge, die in Geschäften abgeschlossen werden.
„Der Kündigungsbutton ist ein gutes Beispiel dafür, wie man Verbrauchern mehr Freiheit bei langfristigen Verträgen geben kann. Es wäre gut, wenn bei langfristigen Verträgen weitere Verbesserungen vorgenommen würden, um Verbrauchern eine flexiblere Vertragsgestaltung zu ermöglichen und gleichzeitig mehr Wettbewerb zu ermöglichen“, betonte der Minister. Die Neuregelung zum Kündigungsknopf findet künftig unter § 312k BGB statt.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Gesetz für faire Verbraucherverträge
Inspiriert von Landesregierung BW