
Ein runder Tisch sollte alle wichtigen Akteure in der Region umfassen, um gemeinsam mit dem Staat und dem Landkreis Rastatt Lösungen zu finden, um den Baden-Airpark auf der Straße zu verbinden und die betroffenen Gemeinden zu entlasten.
Am Donnerstag, dem 28. Januar 2020, hat Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, Büroleiter im Verkehrsministerium, zusammen mit Toni Huber, Bezirksverwalter von Rastatt Bezirk, die Weichen für die Umsetzung eines Runden Tisches. Der Runde Tisch soll alle wichtigen Akteure in der Region einbeziehen, um gemeinsam mit dem Staat und dem Landkreis Rastatt Lösungen für den Straßenverkehrsanschluss der Region zu finden Badener Luftpark und nach Erleichterung für die betroffenen Gemeinden zu suchen. Das Gespräch zwischen Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl und Bezirksverwalter Toni Huber diente dazu, die Modalitäten und Verantwortlichkeiten sowie die Prozessstruktur für den Runden Tisch festzulegen.
Staat und Bezirk klären die Modalitäten für den Runden Tisch
Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl war zufrieden: „Alle wichtigen Akteure im Vorfeld des Planungsprozesses zusammenzubringen, ohne über Verbote nachzudenken, bildet die Grundlage für eine gezielte und zeiteffiziente Planung. Es freut mich besonders, dass wir uns darauf einigen konnten, diesen Prozess in die Rastatt Mobilitätspakt auf diese Weise kann die Straßenverkehrsanbindung des Baden Airpark in ein zukunftssicheres, nachhaltiges Mobilitätskonzept für die Region integriert werden. Doppelte Strukturen werden auf diese Weise vermieden. „“
Bezirksverwalter Toni Huber äußerte sich ebenfalls positiv: „Es ist der richtige Weg, alle Spieler frühzeitig an einen Tisch zu bringen. Ich bin sicher, dass eine länderübergreifende Transportlösung gefunden wird, um die Gemeinden zu entlasten, insbesondere für die Gemeinde Hügelsheim. „“
Die Auftaktveranstaltung unter der Leitung des Verkehrsministeriums soll in naher Zukunft stattfinden, damit der Runde Tisch mit den Hauptakteuren dann mit der praktischen Arbeit beginnen kann.
Hintergrund
Für den Anschluss des Baden-Airparks ist eine neue Planung erforderlich, nachdem der vom Landkreis Rastatt beantragte östliche Anschluss des Baden-Airparks an die A 5 aufgrund zwingender Anforderungen des Lebensraum- und Artenschutzgesetzes nicht genehmigt werden konnte. Auf Ersuchen des Landkreises Rastatt hat der Regionalrat Karlsruhe das Plangenehmigungsverfahren im Oktober 2020 offiziell eingestellt.
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Inspiriert von Landesregierung BW