Die Tests an Schulen und beim Personal in Kitas und Kindertagespflege werden zunächst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Für die notwendigen Tests stellt der Staat fast 95 Millionen Euro bereit.
In Baden-Württemberg werden die Tests an Schulen und beim Personal in Kitas und Kindertagespflege zunächst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Ein entsprechender Vorschlag des Gesundheitsministers Mann Luca und Bildungsminister Theresa Schopper die Landesregierung hat am 8. Februar 2022 zugestimmt und fast 95 Millionen Euro für die notwendigen Tests bereitgestellt.
Teststrategie wird angepasst – Testangebot für alle
Allerdings wird die Teststrategie leicht angepasst. Künftig müssen beispielsweise gerade geimpfte oder genesene Schüler und Mitarbeiter in Schulen, Kitas und Kindertagespflege nicht mehr getestet werden. Auf die Tests sei bisher nur bei den Geboosterten verzichtet worden. Dazu stellt das Land künftig allen Schülern und Lehrern zwei Tests pro Woche zur Verfügung, wenn sie sich freiwillig testen lassen wollen.
„Für uns stehen der Präsenzunterricht in den Schulen und verlässliche Betreuungsmöglichkeiten in den Kindertagesstätten an erster Stelle. Mit der engmaschigen Testung können wir dies gewährleisten und unkontrollierte Ausbrüche verhindern – auch und gerade vor dem Hintergrund der extremen Ausbreitung der hochansteckenden Omicron-Virus-Variante in Baden-Württemberg“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 8. Februar 2022, nach den Kabinettsbeschluss.
Bildungsministerin Theresa Schopper ergänzt: „Auf vielfachen Wunsch stellen wir Lehrkräften und Schülern auch prüfungsfreie Prüfungen zur Verfügung. Uns ist wichtig, dass sich alle sicher fühlen. Deshalb halten wir an Bewährtem fest.“ Sicherheitskonzept mit den Tests, aber auch die Maskenpflicht und die Verpflichtung, regelmäßig und konsequent zu lüften.“
Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Quarantäne befreit sind, sollen sich weiterhin dreimal wöchentlich testen lassen, sofern dies über einen Selbsttest erfolgt. Erfolgt die Testung über die ebenfalls staatlich geförderten PCR-Pooltests, wird zweimal wöchentlich getestet. Tritt in einer Klasse/Gruppe ein positiver Corona-Fall auf, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Gruppe, die nicht von der Quarantäne befreit sind, an fünf Schultagen täglich testen. Lehrkräfte, die nicht von der Quarantäne befreit sind, sollen sich weiterhin fünf Mal pro Woche testen lassen.
Ausnahmen von der Prüfpflicht
Künftig müssen sie nicht mehr getestet werden oder sind „quarantänebefreit“.
- Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt,
- genesene Personen, deren PCR-Nachweise einer vorangegangenen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage nach Probenentnahme zurückliegen,
- geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben bzw
- genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, unabhängig von der Reihenfolge der Impfung und Ansteckung.
Diese Personen können sich jedoch freiwillig zweimal pro Woche testen lassen. Nachdem der Ministerrat heute dieses freiwillige Testangebot beschlossen hat, kann sich jeder mit einer Auffrischungsimpfung in dieser Woche freiwillig zweimal testen lassen. Ab kommender Woche steht dieses Angebot ausdrücklich auch allen Personen zur Verfügung, die dann von der Testpflicht befreit sind Schule zur Corona-Regelung geregelt.
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