Die neue Quarantäne für die Einreise nach der Koronaregulierung gilt seit dem 23. Dezember 2020 in Baden-Württemberg. Die strengeren Quarantäneregeln für Ausflüge in Skigebiete oder zum Einkaufen werden von der Polizei überwacht.
„Die strengeren Quarantäneregeln für den Ausflugsverkehr zu Skigebieten oder zum Einkaufen werden überwacht: Die Bundespolizei kontrolliert die Einreise nach Deutschland nach wie vor im Rahmen seines gesetzlichen Mandats. Unsere Nationale Polizei überwacht die Einhaltung der Einreisequarantäne der Corona-Verordnung in den grenznahen Bezirken. Bei diesen Kontrollen macht die Polizei zunehmend auf die Einhaltung der Quarantänevorschriften aufmerksam. Selbst an Weihnachtstagen konzentriert sich die Polizei weiterhin landesweit – insbesondere im öffentlichen Raum – auf die Überwachung der Corona-Regeln “, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl diesen Mittwoch (23. Dezember 2020).
„Angesichts der Infektionssituation verstehe ich den Ausflugsverkehr nicht einmal stunden- oder tageweise, zum Beispiel in Skigebieten oder zum Einkaufen im Ausland. Die Situation ist äußerst ernst. Wir wissen, dass wir viel von den Menschen verlangen – aber was wir verlangen, ist absolut notwendig, um die Kontrolle über die Situation zurückzugewinnen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Menschenleben zu retten. Deshalb ist es absolut richtig und überfällig zu sagen: Wer jetzt unvernünftig sein will, sich selbst und andere gefährden will, der jetzt zum Spaß und zur Raserei ins Ausland will – muss mit den Konsequenzen rechnen. Und die Folge ist eine Quarantäne. Eine quarantänefreie Einreise mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden in Baden-Württemberg oder nach einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden in einer Grenzregion ist daher ab heute nur noch zulässig, sofern die Ein- oder Rückreise nicht aus touristischen Gründen erfolgt oder zum Einkaufen findet statt “, erklärte Minister Thomas Strobl.
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Inspiriert von Landesregierung BW