Künftig sollen auch Kriminalpolizisten freie Fahrt im ÖPNV haben. Das sorgt für mehr Sicherheit in Bussen und Bahnen und treibt die Mobilitätswende weiter voran.
„Ab dem 1. Juli 2022 setzen wir wieder bundesweit neue Maßstäbe in Sachen Sicherheit. Bereits 2020 werden wir eine eindeutige Kennung für Polizeibeamte in Baden-Württemberg haben Kriminalpolizei (Kripo) eingeführt – das K-Fall. Die Kollegen der Kripo sind damit für jeden als Polizisten erkennbar. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit dem gut sichtbaren K-Koffer können Polizisten den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Dadurch wird die Polizeipräsenz in diesen öffentlichen Verkehrsmitteln weiter erhöht und das Sicherheitsgefühl der Menschen spürbar verbessert“, so der Innenminister Thomas Strobel zum Inkrafttreten der Vereinbarung mit der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen.
Bundesweit einzigartige Vereinbarung
„Ich wünsche mir, dass viele Kriminalpolizisten die Möglichkeit der kostenlosen Fahrt nutzen und häufig den ÖPNV nutzen. Dadurch wird der umweltfreundliche ÖPNV in Baden-Württemberg sicherer. Denn erkennbare Zivilpolizisten können im Ernstfall schnell eingreifen und helfen.“ Das macht Busse und Bahnen für die Fahrgäste noch attraktiver. Das ist gut für die Umwelt und ein Gewinn für alle Beteiligten“, so der Verkehrsminister Winfried Hermann auch die bundesweit einzigartige Vereinbarung.
Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, ergänzt: „Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde freuen sich, nun auch Polizisten die kostenlose Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Wichtig ist, dass Sie für die Fahrgäste erkennbar sind. Dadurch wird die Sicherheit im ÖPNV weiter erhöht.“
Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte seit 1998
Seit 1998 haben uniformierte Polizisten im öffentlichen Personennahverkehr freie Fahrt. Mit Zustimmung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl, Verkehrsminister Winfried Hermann und Dr. Alexander Pischon freie Fahrt für die Tarif- und Verkehrsverbünde Zum 1. Juli 2022 wird das Bundesland nun auch in Baden-Württemberg auf rund 4.200 Kriminalbeamte erweitert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freifahrtregelung ist, dass das Etui für den Polizeibeamtenausweis offen getragen wird. Außerdem müssen die Beamten Dienstausweis, Dienstwaffe und Armspangen dabei haben. Durch das offene Tragen des K-Koffers ist die Zugehörigkeit zur Kriminalpolizei Baden-Württemberg jederzeit erkennbar. Bei dem Etui handelt es sich um ein Lederetui mit einem silber- oder goldfarbenen Polizeistern und dem Schriftzug „Kriminalpolizei“ auf der Vorderseite.
Stärkung des Sicherheitsgefühls
Die optisch erkennbaren Polizisten wirken möglichen Störungen allein durch ihre Anwesenheit entgegen und können bei Gefahr direkt eingreifen. Das erhöht das Sicherheitsgefühl in den Fahrzeugen und auf den Bahnsteigen.
„Bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen in Zügen kann es mitunter dauern, bis die notwendige Hilfe vor Ort ist Autofahrer werden objektiv reduziert, da die Behörden schnell und professionell eingreifen können. Gleichzeitig macht die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Kriminalpolizei attraktiver. Letztlich kommt das Abkommen allen Beteiligten zugute“, sagte Innenminister Thomas Strobl.
Inspiriert von Landesregierung BW