
Die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird künftig zwischen Land und Bundesregierung harmonisiert. Bewerbungen für das Landesprogramm Charge @ BW sind noch bis zum 31. Mai möglich.
Mit dem Finanzierungsangebot Charge @ BW Bisher hat der Staat den Aufbau einer öffentlichen und nicht öffentlich zugänglichen Gebühreninfrastruktur für eine große Anzahl förderfähiger Antragsteller unterstützt. Bisher wurden rund 3.500 Förderanträge mit rund 10.000 Ladestationen eingereicht. Jetzt wird die staatliche Finanzierung mit der Bundesfinanzierung harmonisiert. Bewerbungen für das Landesprogramm Charge @ BW können daher weiterhin bei der eingereicht werden L Bank eingereicht werden.
Aufgrund der von der Bundesregierung für den Sommer 2021 angekündigten Ausweitung und Anpassung der Mittel war die Neuausrichtung von Charge @ BW erforderlich. Damit soll eine Doppelfinanzierung durch Land und Bund vermieden und die Finanzierung an neue Anforderungen angepasst werden.
Förderanträge werden ab dem 1. Juni nur noch über die Bundesregierung eingereicht
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Charge @ BW hat dem Ausbau der Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg einen wichtigen Impuls gegeben. Ich freue mich, dass sich die Bundesregierung jetzt auch stärker für die Förderung kommerzieller Gebührenoptionen einsetzt. Unser Ziel ist es, dass sich Bundes- und Landesfinanzierungsmaßnahmen sinnvoll ergänzen. Aus diesem Grund sind Förderanträge ab dem 1. Juni nur noch über die Bundesregierung möglich. „“
Trotz zusätzlicher externer Mitarbeiter und eines optimierten Antragsverfahrens bei der L-Bank gibt es derzeit längere Bearbeitungszeiten bei Charge @ BW, da die L-Bank hauptsächlich die Corona-Wirtschaftshilfe bearbeitet. Das Einfrieren des Antrags sollte auch zur Bearbeitung der zahlreichen bereits eingereichten Finanzierungsanträge verwendet werden.
Ein neuer Baustein für die Förderung der Ladeinfrastruktur sollen künftig die Garagen von E-Quartiers sein. Ein Finanzierungskonzept hierfür ist derzeit in Vorbereitung.
Umstrukturierung des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“
Die Bundesregierung hat eine rechtzeitige Erneuerung des Förderprogramms, das bereits von 2017 bis 2020 aktiv war „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ angekündigt für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus plant die Bundesregierung für den Sommer 2021 ein Förderprogramm für die gewerbliche Erhebung von Gebühren für Flottenanträge und für Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen. Derzeit stehen sie im Rahmen der Förderprogramme des Bundes „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur) und „Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (PDF)“ (Private Ladestationen) Anwendungen möglich.
Für die Finanzierung der Charge @ BW-Ladeinfrastruktur ist ein frühzeitiger Beginn der Maßnahmen zulässig. Antragsteller können daher das Projekt starten, bevor eine Zuschussbenachrichtigung ausgestellt wird, ohne die mögliche Finanzierung zu gefährden. Der Antrag muss innerhalb der Frist spätestens sechs Monate nach Beginn der Maßnahmen und vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur bei der L-Bank eingereicht werden. Die verfügbaren Mittel werden dann nach Eingang der vollständigen Anträge verteilt.
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Inspiriert von Landesregierung BW