![Der Staat unterstützt das Tierheim in Walldorf mit 71.000 Euro](/wp-content/uploads/Der-Staat-unterstuetzt-das-Tierheim-in-Walldorf-mit-71000-Euro.jpg)
Der Staat unterstützt die Stadt Walldorf mit 71.000 Euro im Rahmen der Tierheimfinanzierung. Tierheimbetreiber können bei einer Gemeinde oder einem Bezirk eine Finanzierung beantragen. Der Staat stellt jährlich 500.000 Euro zur Verfügung.
„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung gefundener Tiere, der Beratung von Tierbesitzern und in Tierschutzfällen. Leider ist das Geld in vielen Tierschutzverbänden knapp, während gleichzeitig strukturelle Maßnahmen oder Renovierungen in den Tierheimen anstehen. Als Land stellen wir daher mit unserem jährlich 500.000 Euro zur Verfügung Finanzierung von Tierheimen den Kommunen und Tierschutzverbänden des Landes zugute kommen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk. „Wir ermutigen sie Stadt Walldorfdas für die Tierschutzverein Wiesloch / Walldorf und Umgebung e. V. V. hatte einen Antrag auf Finanzierung von Tierheimen gestellt. Der Tierschutzverband kümmert sich seit vielen Jahren leidenschaftlich um die Tiere in der Region. Geplant sind Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an den Hundebereichen im Innen- und Außenbereich sowie der Austausch der Heizungsanlage und der Bau einer Solaranlage. Als Staat unterstützen wir gerne die Stadt und damit den Tierschutzverband mit dringend benötigten Bau- und Renovierungsmaßnahmen “, fuhr der Minister fort.
Der Staat stellt jährlich 500.000 Euro für Tierheime zur Verfügung. Das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz finanziert pro Projekt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro pro Projekt. Die Bezirke, die Gemeinden oder ihre Verbände müssen jeweils 30 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben beitragen. Förderanträge werden vom Tierheim bei einer Gemeinde oder einem Bezirk eingereicht. Die Gemeinde oder der Bezirk reicht ihrerseits beim zuständigen Regionalrat einen Finanzierungsantrag ein. Das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz entscheidet dann auf der Grundlage der eingereichten Anträge über die zu finanzierenden Maßnahmen.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Förderung von Tierheimen
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