Soziales

Der Staat unterstützt 1.782 Projekte im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums

In diesem Jahr fördert das Land 1.782 Projekte im Programm Ländliche Raumentwicklung mit 108 Millionen Euro. Dies ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die Landschaft und die Menschen, die dort leben und arbeiten.

„Im Rahmen des Programmentscheidung 2022 (PDF) von Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELR) Wir haben 510 Gemeinden mit insgesamt 1.782 Projekten ausgewählt. Die übernommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden wichtige Impulse für die strukturelle Weiterentwicklung unseres Unternehmens geben ländliches Gebiet einstellen. Mit einem Volumen von 108,2 Millionen Euro konnten wir die Förderung um weitere 8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr steigern. Damit bringt das ELR-Programm trotz der nach wie vor schwierigen Pandemie-Situation viele Projekte und Vorhaben in Schwung. Auch die diesjährige ELR-Programmentscheidung wird projektübergreifend Investitionen in Höhe von 972 Millionen Euro auslösen. Dieser volkswirtschaftliche Gesamteffekt ist beeindruckend“, sagte die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hukanlässlich der Bekanntgabe des ELR-Programmbeschlusses 2022 in Stuttgart.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat die Strukturentwicklung in Baden-Württemberg bereits eine jahrzehntelange Tradition. Das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den ländlichen Raum ist in der glücklichen Lage, von Jahr zu Jahr an Volumen und Umfang zuzunehmen. Dies belegen sowohl die eingegangenen Bewerbungen als auch die daraus resultierende Programmentscheidung. „Das ELR ist seit mehr als 25 Jahren das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dank der vielfältigen Möglichkeiten des Programms werden die Antragszahlen auch 2022 wieder auf einem sehr hohen Niveau liegen. Einer raschen Realisierung der zur Förderung ausgewählten Projekte steht nichts im Wege. Solange die Baugenehmigungen vorliegen, können die Projektträger sofort loslegen. Mit dieser Regelung wollen wir die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen und die Kosten aufgrund der stark steigenden Baukosten stabiler halten“, betonte Minister Hauk.

innere Entwicklung

Innerhalb der letzten zwei Jahre haben viele Fragen rund um Wohnraum und Wohnort eine andere Bedeutung bekommen. Die Platzanforderungen haben sich oft geändert und auch die Frage der Barrierefreiheit hat eine digitale Komponente erhalten. Hier sind die Stichworte Homeoffice und Homeschooling zu nennen. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist ein harmonisches Wohnumfeld inzwischen noch wichtiger geworden. Daher wurden in diesem Jahr besonders viele Wohnbauprojekte beantragt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des seit Jahren bestehenden Mangels an bezahlbarem modernem Wohnraum auch im ländlichen Raum wird auch in diesem Jahr wieder mehr als die Hälfte der Fördermittel im Förderschwerpunkt Innenausbau/Wohnen eingesetzt. „Es kann im ganzen Land viel bewirken. Doch die 55 Millionen Euro kommen nicht nur den 1.800 Wohnungen zugute. Auch in diesem Förderschwerpunkt spielen kleinere und größere Wohnumfeldmaßnahmen eine wichtige Rolle. Spiel- und Dorfplätze, Grünflächen und Sitzbänke – attraktive Ortskerne sind ein Schlüssel für viele Weiterentwicklungen. Wohnen und Arbeiten ist dort attraktiv, wo man sich wohlfühlt und bleiben möchte. Das gibt auch kleinen Kommunen klare Zukunftsperspektiven“, sagte Minister Hauk.

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Förderschwerpunkt Werke

Im Arbeitsförderschwerpunkt werden durch den Bau neuer Produktionshallen und die Verlagerung unvereinbarer Gewerbebetriebe aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete nachhaltige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Im Förderschwerpunkt Arbeitsförderung werden in diesem Jahr über 270 Projekte im ländlichen Raum mit 30,6 Millionen Euro unterstützt. „Der ELR leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass der ländliche Raum in Baden-Württemberg wirtschaftlich stark bleibt“, sagte Minister Hauk.

Gastronomie und Grundversorgung

Neben Wohnraum ist auch das Thema Grundversorgung wichtig, damit die Menschen in den Dörfern nicht nur wohnen, sondern auch leben. Gastronomie und die Möglichkeit, sich vor Ort um den täglichen Bedarf zu kümmern, sind wichtige Faktoren lebendiger Orte mit Anziehungskraft. Die Corona-Pandemie führt zu neuen Verhaltensmustern und damit zu veränderten Bedürfnissen. Diese Entwicklungen sind in vollem Gange. „Trotzdem wurden auch 2022 einige zukunftsweisende, durchdachte Projekte beantragt, die wir sehr gerne in den ELR aufgenommen haben. Der Nachbarschafts-Dorfladen, die Arztpraxis oder das Dorfrestaurant sind nur drei von 76 Projekten wird eine umfassende Grundversorgung und damit vitale Dörfer und Gemeinden sicherstellen. Der ELR unterstützt diese Maßnahmen mit rund 7,4 Millionen Euro“, sagte Minister Hauk.

Holzbau / klimafreundliches Bauen

Spielt über alle Förderschwerpunkte hinweg, insbesondere im Hinblick auf die Klimaschutzspielt die Verwendung von Holz im ELR eine wichtige Rolle. „Die Bauen mit Holz ist für mich eine Herzensangelegenheit. Im ELR erhält der Holzbau einen fünfprozentigen Förderbonus, da das verwendete Holz ein wirksames Kohlendioxid (CO2)– Stellt Speicher dar. Im Holzbau trifft Tradition auf Innovation, Baukultur auf Klimaschutz und ökonomische Kriterien auf Nachhaltigkeit. Daher freut es mich sehr, dass 35 Prozent der Projekte, die in diesen Programmbeschluss aufgenommen werden, mit Holz gebaut werden“, erklärte Minister Hauk.

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Das Ländliche Raumentwicklungsprogramm (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem überwiegend wirtschaftlich orientierten „Ländlichen Raumstrukturprogramm“ ein umfassendes Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum konzipiert. Der ELR wird als zentrales Förderinstrument für den ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Auch in diesem Jahr werden wieder zwei Bereiche besonders berücksichtigt: der Wohnungsbau und der damit verbundene Innenausbau sowie die CO-Förderung2– lagerveränderliche Baustoffe, insbesondere Holz.

Staatliche Struktur- und Kommunalentwicklungspolitik

Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeit und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR adressieren zentrale Aufgabenfelder der staatlichen Struktur- und Kommunalentwicklungspolitik. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, Strukturentwicklung aus einer Hand durchzuführen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Ortskerne zu stärken und zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen. Wohnungsnot ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch im ländlichen Raum fehlt es oft an Wohnraum. Darüber hinaus sind die Bereitstellung nachhaltiger Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze wichtig.

Abgerundet wird die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden durch die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Nahversorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sowie die Sicherung der kommunalen Infrastruktur.

Die Umnutzung bestehender, oft leerstehender Gebäude und eine umfassende Gebäudemodernisierung sollen einerseits die Ortskerne stärken und andererseits den Flächenverbrauch im Außenbereich reduzieren. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne entfällt in vielen Dörfern die Ausweisung von Neubaugebieten. So unterstützt der ELR beispielsweise den Umbau ehemals landwirtschaftlicher Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfelds in den Gemeinden und den Bau von Lebensmittelgeschäften und Dorfgemeinschaftshäusern.

Interkommunale Zusammenarbeit und aktive Bürgerbeteiligung

Interkommunale Zusammenarbeit und aktive Bürgerbeteiligung sind von besonderer Bedeutung für eine nachhaltige Strukturpolitik. Darauf wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte besonders geachtet.

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Städte und Gemeinden sowie einige Interkommunalverbände stellen Anträge auf Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm. Die Zulassungsanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturvorhaben, privaten Wohnungsbauvorhaben und Unternehmensinvestitionen werden auf Kreisebene nach Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsgremien priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR einen Entscheidungsvorschlag für jeden Landkreis vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zur raumsparenden Siedlungsentwicklung und für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Vorranggemeinden werden. Vorrangkommunen sind für mehrere Jahre in den ELR aufgenommen, erhalten eine vorrangige Förderung und profitieren von einer höheren Förderquote für kommunale Projekte.

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums. Programmentscheidung 2022 (PDF)

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Flyer des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2022 (PDF)

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: ELR-Erklärfilm

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELR)

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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