Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in dem Gerichtsverfahren entschieden, dass der Widerruf der Anerkennung der GTS Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen mbH & Co. KG als Überwachungsorganisation durch das Land rechtmäßig war. Es dürfen daher keine Prüfzeugnisse oder Prüfplaketten nach StVZO ausgestellt werden.
Der Widerruf der Anerkennung der GTS Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen mbH & Co. KG als Überwachungsorganisation in Baden-Württemberg ist rechtsverbindlich. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Hauptverfahren am 20. Mai 2021 eingestellt, nachdem sowohl GTS als auch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Verkehrsministerium, den Rechtsstreit für erledigt erklärt hatten. Infolgedessen darf die GTS in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen oder Abnahmen durchführen § 29 Abs. 1 StVZO und stellen keine entsprechenden Prüfzeugnisse oder Prüfplaketten aus. Der Chef des Verkehrsministeriums, Berthold Frieß, betonte: „Wer Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und andere sehr wichtige Prüfungen durchführt, muss absolut vertrauenswürdig sein. Insofern sind wir froh, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. „
Land bereits in früheren Instanzen erfolgreich
Die Historie: Mit Beschluss vom 28. Januar 2020 das Verkehrsministerium hat die Anerkennung der GTS widerrufen als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb StVZO im Bereich des Landes Baden-Württemberg
GTS hatte gegen die Entscheidung des Ministeriums sowohl Klage als auch Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Bei letzterem hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einem Jahr teilte die Meinung des Verkehrsministeriums und der Antrag der GTS, in Baden-Württemberg weiterhin als anerkannte Überwachungsorganisation tätig zu sein, wurde abgelehnt. Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 06.08.2020.
Gericht folgt der Argumentation des Landes
In seinem jüngsten Urteil hat das Verwaltungsgericht klargestellt, dass das Vorgehen der GTS ohne die Abschlusserklärung keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Zur Begründung wird umfassend auf die Entscheidungsgründe im Eilverfahren hingewiesen. Demnach erweist sich der Widerrufsbescheid des Verkehrsministeriums im Zeitpunkt der übereinstimmenden Vergleichserklärungen nach summarischer Prüfung durch das Gericht als rechtmäßig. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht erneut die Argumente des Verkehrsministeriums.
Das Verkehrsministerium begründete seine Entscheidung, der GTS die hoheitliche Aufgabe zu entziehen, im Wesentlichen mit der mangelnden Zuverlässigkeit des Geschäftsführers und des technischen Leiters. Nach Auffassung des Ministeriums hat die Führungskraft die ihr auferlegten Pflichten gravierend verletzt und dem technischen Leiter, der auch in der Ausführung seiner Arbeit unzuverlässig war, weitgehenden Einfluss auf wichtige Prozesse eingeräumt.
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