Gemeinsam mit der Stadt Tübingen startet das Land das Modellprojekt „Eröffnung mit Sicherheit“. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit Schnelltests Öffnungen sinnvoll begleiten können.
Mit dem Modellprojekt „Opening with Security“ will der Staat gemeinsam mit der Stadt Tübingen neue Wege im Umgang mit der Koronapandemie ausprobieren. Denn mit der breiten Verfügbarkeit von Schnelltests, die relativ einfach durchzuführen sind, eröffnen sich jetzt neue Möglichkeiten für Öffnungen, ohne unverantwortliche Risiken eingehen zu müssen.
Das Land will auch und vor allem in Perioden mit erhöhten Inzidenzen, um in einem Modellprojekt Erfahrungen zu sammeln, ob durch den intensiven Einsatz von Schnelltests zusätzliche Öffnungsschritte umgesetzt werden können, ohne dass sich dies negativ auf den Infektionsprozess auswirkt. Ab dem 16. März 2021 startet die Landesregierung zusammen mit der Universitätsstadt Tübingen das Modellprojekt „Eröffnung mit Sicherheit“.
Das Projekt im Anhang zum Einführungspapier von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zur Ministerpräsidentenkonferenzbietet dank der engen Prüfung zusätzliche Sicherheit – auch in Bereichen, in denen kein schneller Test erforderlich wäre.
Mehr Normalität und neue Perspektiven
Premierminister Winfried Kretschmann: „Das sind genau die innovativen Ideen, die wir bei der Pandemie dringend brauchen. Wir hoffen, dass das Projekt uns dabei helfen wird, den Menschen ein wenig mehr Normalität zu verleihen. Hoffentlich eröffnen wir den Branchen, die besonders von der Sperrung betroffen sind, neue Perspektiven – ohne Kompromisse bei der Sicherheit eingehen zu müssen. Es ist wertvoll, mit diesem Projekt einen neuen, innovativen Weg einzuschlagen und seine praktische Machbarkeit zu überprüfen. „“
Es ist laut Kretschmann klar, dass wir angesichts einer dritten Welle, die sich aufbaut, die größtenteils durch die ansteckenden Mutanten verursacht werden könnte, einige Zeit große Vorsicht walten lassen müssen. „Gleichzeitig würde ein einfaches„ Weiter so “die große Disziplin der Menschen weiterhin belasten. Und bringen einzelne Branchen zunehmend in existenzielle Krisen.
Innenminister Thomas Strobl: „Testen ist eines der Instrumente, die Sie aus dieser Krise herausführen und Menschen mehr von ihrem alten Leben zurückgeben können. Diese Pandemie hat bereits unendlich viele Bürger gefordert. Sie brauchen Hoffnung, sie brauchen Perspektive. Dieses Modellprojekt gibt Hoffnung und kann Perspektiven eröffnen. Wir wollen helfen, das richtige Gleichgewicht zu finden: ein normaleres Leben, ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen. Denn es ist klar, dass die Gefahr von Corona immer noch groß ist. Natürlich achten wir darauf, unsere bisherigen Erfolge nicht zu verspielen. „“
Pilotentest in Abstimmung mit dem Staat entwickelt
Die Tübinger Pandemieoffizierin Dr. Lisa Federle und der Bürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, haben in Abstimmung mit dem Staat das Konzept für den Pilotversuch entwickelt und freuen sich, dass der Staat am Dienstag seine Genehmigung zum Start erteilt hat: „Wir möchten Vielen Dank an den Staat für die Gelegenheit, mit den engagierten Bürgern zusammenzuarbeiten, um zu testen, wie eine Stadt sicher geöffnet werden kann. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg nach Tübingen, um die Pandemie durch vorbeugende Tests unter Kontrolle zu bringen. „Bürgermeister Palmer bedankt sich insbesondere bei den Tübinger Händlern:“ Der Handel in Tübingen hat die Testpflicht übernommen und ermöglicht so Kultur und Gastronomie, sich zu öffnen. Das ist Solidarität in Aktion. „“
Das Modellprojekt besteht aus folgenden Komponenten:
- Für die Nutzung der bis zum 8. März geschlossenen Einzelhandelsangebote sowie für Friseursalons und für körperfreundliche Dienstleistungen ist ein täglicher Schnelltest Voraussetzung.
- Es werden auch Restaurants und kulturelle Einrichtungen im Freien sowie Kinos eröffnet, jedoch nur für Personen, die täglich ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen können und andere Hygieneanforderungen erfüllen.
- In der Innenstadt sind Schnellteststationen zur Ausstellung von Prüfbescheinigungen einzurichten. Dort weisen angelernte Mitarbeiter die zu testenden Personen an, kostenlose, moderne Selbsttests durchzuführen, dokumentieren das Ergebnis und stellen ein personalisiertes Zertifikat aus.
- Das Modellprojekt wird von der Universität Tübingen wissenschaftlich unterstützt, um konkrete Handlungsempfehlungen für andere Regionen und das Land abzuleiten.
Tübingen hat bereits viel Erfahrung mit Schnelltests gesammelt
Die Universitätsstadt Tübingen hat viel Erfahrung mit dem Einsatz von Präventionstests in Altenheimen und mit der Allgemeinbevölkerung in der Pandemie gesammelt und positive Ergebnisse erzielt. Aufgrund der umfangreichen bisherigen Erfahrungen in Tübingen, der damit verbundenen Vorarbeiten und der Tatsache, dass diese sehr kurzfristig umgesetzt werden können, wird das skizzierte Konzept zunächst in der Universitätsstadt Tübingen getestet.
Für Einzelhändler ist die Vorlage des Schnelltestzertifikats nur im zentralen Versorgungsbereich erforderlich. Für Restaurants und kulturelle Einrichtungen im Freien gilt diese Bedingung in der ganzen Stadt. Außerhalb des zentralen lokalen Versorgungsbereichs und damit außerhalb der Teststationen können die Einrichtungen dieser Kategorie das Zertifikat auch durch einen Schnelltest ersetzen, den sie vor Ort durchführen und selbst überwachen.
Pilotversuch vom 16. März bis 4. April 2021
Die notwendige Menge der Nasenschnelltests ist bei der DRK Tübingen erhältlich. Zu Beginn kann von einem Tagesbedarf von 10.000 Tests pro Tag ausgegangen werden. Bei Tests an 6 Tagen in der Woche sind 180.000 Tests erforderlich. Mit einem Puffer werden insgesamt 250.000 Tests erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die an den Prüfstationen durchgeführten Prüfungen nach der Bundesprüfverordnung finanziert werden können.
Der Pilotversuch soll am 16. März 2021 beginnen und zunächst bis zum 4. April 2021 laufen.
Die Universitätsstadt Tübingen und der Landkreis Tübingen sorgen dafür, dass jedes positive Schnelltestergebnis sofort mit einem PCR-Test überprüft wird. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Pilotprojekts, einschließlich spezifischer Handlungsempfehlungen für andere Regionen und das Land, sind von der zuständigen lokalen Behörde umfassend zu dokumentieren und dem Sozialministerium vorzulegen. Zwischenberichte sind wöchentlich zu erstellen.
Gemäß § 20 der Corona-Verordnung des Staates (CoronaVO) können die zuständigen lokalen Behörden sowohl weitreichendere Maßnahmen als auch im Einzelfall Abweichungen von den Vorschriften der CoronaVO ermöglichen. In der Begründung für die CoronaVO wird ausdrücklich die Möglichkeit vorübergehender kommunaler Modellprojekte berücksichtigt, wenn diese genutzt werden können und sollten, um zusätzliche Kenntnisse und Umsetzungsempfehlungen für den landesweiten Kampf gegen Pandemien im Sinne der früheren Resolutionen der Konferenz des Premierministers zu erhalten. Voraussetzung für ein solches Modellprojekt ist, dass der Inhalt der Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie unter noch strengeren Hygieneanforderungen, wie der obligatorischen Einführung eines Prüfkonzepts vor Ort, und im Hinblick auf den Inzidenzwert der jeweiligen Der ländliche / städtische Bezirk ist in Absprache mit dem Sozialministerium gerechtfertigt.
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Inspiriert von Landesregierung BW