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Mit rund zwei Millionen Euro fördert das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste, die Praxiseinsätze für Pflegeschüler anbieten. Damit schließt das Land eine offene Regelungslücke auf Bundesebene.
Von der Akademisierung der Pflegeberufe profitiert die Gesellschaft als Ganzes – auch in Baden-Württemberg, denn damit lässt sich die Arbeit einer Pflegekraft zu einem attraktiven, modernen Berufsbild weiterentwickeln. Die Landesregierung fördert deshalb Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste, die Praxiseinsätze für Pflegeschüler anbieten, mit rund zwei Millionen Euro. Ein entsprechender Vorschlag des Ministers für Soziales und Gesundheit Mann Luca wurde vom Ministerrat auf seiner letzten Sitzung in dieser Woche gebilligt.
Regelungslücken auf Bundesebene
Für Auszubildende in der Berufsschulausbildung erhalten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste Gelder aus dem sogenannten „Ausgleichsfonds“, um die Kosten der Ausbildung zu decken. In diesen Fonds zahlen insbesondere Kranken- und Pflegekassen ein. Sie erhalten jedoch kein Geld aus dem Hochschulfonds – obwohl sie oft Studenten in den gleichen Bereichen ausbilden. „Es ist nicht verwunderlich, dass die Institutionen bei der Aufnahme von Praktikanten zurückhaltend sind“, sagte Sozialminister Manne Lucha. „Die Bundesregierung hat hier eine Lücke gelassen, die sich als kontraproduktiv herausstellt und die akademische Pflege erheblich benachteiligt. Diesen drohenden Wettbewerbsnachteil in Baden-Württemberg werden wir beseitigen.“
Wie der Minister weiter ausführte, sei die praxisnahe Ausbildung von bis zu 120 Studierenden mit den Geldern des Landes vorerst finanziell abgesichert. Die Hochschulen erhalten vom Sozialministerium auf Antrag ein Budget für rund 2.300 Stunden Pflichtpraktikum pro Student, das sie an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste weitergeben. Die konkreten Rahmenbedingungen werden derzeit mit der Universität Tübingen und der Hochschule Esslingen erarbeitet. Dieses Modell können dann auch andere Hochschulen mit Pflegestudiengängen nutzen.
Anfrage an die Bundesregierung
Der Sozialminister betonte, er wolle die Landesmittel langfristig zur Verfügung stellen. „Die Hochschulen und ihre Kooperationspartner brauchen Planungssicherheit. Aber auch der Bund muss seiner Verpflichtung nachkommen und sich finanziell engagieren“, forderte Lucha. Auch Wissenschaftsministerin Teresa Bauer sieht dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene: „Baden-Württemberg ist früh in den Wissenschaftsprozess eingestiegen. Wir haben ein vielfältiges und regional differenziertes Ausbildungsangebot auf höchstem akademischem Niveau umgesetzt. Die erhoffte Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs durch eine qualitätsorientierte Akademisierung ist jedoch nur möglich, wenn bestehende Regelungslücken auf Bundesebene jetzt geschlossen werden.“
Pflege als Studium
Der Pflegeberuf wandelt sich hin zu einem modernen, anspruchsvollen Berufsbild. Mit Wirkung zum 01.01.2020 Pflegeberufegesetz nicht nur die Berufsschulausbildung wurde zukunftssicher und breit aufgestellt. Erstmals hat der Gesetzgeber auch verbindliche Ausbildungsinhalte und -standards für die Pflegeausbildung an Hochschulen festgelegt.
Das Pflegestudium vermittelt auf wissenschaftlicher Basis und Methodik die fachlichen und personalen Fähigkeiten zur selbstständigen Pflege. Absolventinnen und Absolventen übernehmen zukünftig die Planung und Steuerung hochkomplexer Versorgungsprozesse, sie erschließen neue Forschungsgebiete und Technologien, sie arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen.
„Wir fangen in Baden-Württemberg nicht bei Null an, sondern haben bereits Erfahrungen mit Modellkursen gesammelt und wichtige Erkenntnisse für den Regelbetrieb gewonnen“, erklärte Minister Lucha. Es zeigte sich deutlich, dass die fehlende Finanzierung von Praxiseinsätzen ein Nachteil ist, der schnellstmöglich beseitigt werden muss.
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Inspiriert von Landesregierung BW